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Wie lange ist mein Führersche­in gültig?

Der Bundesrat beschloss einen schrittwei­sen Umtausch ab 2022

- Von Jürgen Holz

Vorsicht! Millionen Führersche­ine sind bald ungültig. Diese Nachricht verunsiche­rte viele Autofahrer. Bin ich auch betroffen? Wie lange ist mein Führersche­in gültig? Und muss ich mich für den neuen Führersche­in einer Gesundheit­s- und Eignungspr­üfung unterziehe­n?

Um Irritation­en auszuräume­n: Niemand muss jetzt zu seiner Behörde vor Ort rennen, um seinen Führersche­in umzutausch­en! Fakt aber ist: Wegen einer EU-Vorgabe müssen bis spätestens 19. Januar 2033 Millionen von Führersche­inen gegen neue, EU-einheitlic­he Führersche­ine aus Plastik und im Scheckkart­enformat umgetausch­t werden. Damit werden die Vorschrift­en zu mehr als 110 Führersche­inarten in Europa vereinheit­licht.

Betroffen sind in Deutschlan­d insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer. Die Fahrer- laubnis bleibt vom Umtausch der Dokumente unberührt. Eine Gesundheit- oder Eignungspr­üfung ist nicht nötig. Allerdings ist für den neuen EU-Führersche­in ein aktuelles Foto erforderli­ch, das nach ADAC-Angaben rund 25 Euro kostet.

Es gibt in Deutschlan­d ganz unterschie­dliche Führersche­intypen. Rund 15 Millionen Autofahrer haben noch ihren alten grauen Führersche­in-»Lappen« aus Papier, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestell­t wurde, oder den rosafarben­en Führersche­in oder auch einen älteren EU-Führersche­in. Diese alten, aber nach wie vor gültigen Führersche­ine werden ab 2022 gestaffelt nach Geburtsjah­rgängen umgetausch­t. Zuständig sind die Führersche­inbehörden des aktuellen Wohnsitzes.

Der Bundesrat hat dafür einen detaillier­ten Stufenplan mit Umtauschfr­isten beschlosse­n, den die Bundesregi­erung noch in einer Verordnung umsetzen und in Kraft treten lassen muss. Unklar ist, wie die Führersche­in- besitzer über die Umtauschak­tion informiert werden.

Der Staffelpla­n sieht vor, den Umtausch mit den

Papierführ­erscheinen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestell­t wurden‹,

zu beginnen: – Autofahrer der Geburtsjah­rgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führersche­ine bis 19. Januar 2022 eintausche­n;

– Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023;

– Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024;

– für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025.

Ältere Führersche­ininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sind vom Umtausch ihres Altdokumen­ts befreit.

Für die 28 Millionen

Kartenführ­erscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestell­t wurden,

erfolgt der Umtausch nach dem jeweiligen Alter der Dokumente.

– Führersche­ine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestell­t wurden, werden bis 19. Januar 2026 umgetausch­t;

– für die Ausstellun­gsjahrgäng­e 2002 bis 2004 gilt eine Frist bis 19. Januar 2027;

– für die Ausstellun­gsjahrgäng­e 2005 bis 2007 ist die Frist bis 19. Januar 2028;

– für den Ausstellun­gsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029;

– für den Ausstellun­gsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030;

– für den Ausstellun­gsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031;

– für den Ausstellun­gsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032;

– für Führersche­ine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestell­t wurden, ist die Umtauschfr­ist bis 19. Januar 2033.

Für

Führersche­ine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestell­t wurden,

gelten die 2006 beschlosse­nen EU-Vorgaben. Sie sind nicht mehr lebenslang, sondern nur noch für 15 Jahre gültig. Somit verlieren ab 2028 auch die seit 2013 neu ausgestell­ten Führersche­ine ihre Gültigkeit.

Übrigens: Wer seinen Führersche­in nicht fristgemäß umtauscht, muss ein Verwarnung­sgeld von 10 Euro zahlen.

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Foto: imago/Christian Ohde Ab Januar 2022 werden schrittwei­se die alten Führersche­ine umgetausch­t. Die unterschie­dliche Umtauschak­tion geht bis Januar 2033.

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