Wie lange ist mein Führerschein gültig?
Der Bundesrat beschloss einen schrittweisen Umtausch ab 2022
Vorsicht! Millionen Führerscheine sind bald ungültig. Diese Nachricht verunsicherte viele Autofahrer. Bin ich auch betroffen? Wie lange ist mein Führerschein gültig? Und muss ich mich für den neuen Führerschein einer Gesundheits- und Eignungsprüfung unterziehen?
Um Irritationen auszuräumen: Niemand muss jetzt zu seiner Behörde vor Ort rennen, um seinen Führerschein umzutauschen! Fakt aber ist: Wegen einer EU-Vorgabe müssen bis spätestens 19. Januar 2033 Millionen von Führerscheinen gegen neue, EU-einheitliche Führerscheine aus Plastik und im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Damit werden die Vorschriften zu mehr als 110 Führerscheinarten in Europa vereinheitlicht.
Betroffen sind in Deutschland insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer. Die Fahrer- laubnis bleibt vom Umtausch der Dokumente unberührt. Eine Gesundheit- oder Eignungsprüfung ist nicht nötig. Allerdings ist für den neuen EU-Führerschein ein aktuelles Foto erforderlich, das nach ADAC-Angaben rund 25 Euro kostet.
Es gibt in Deutschland ganz unterschiedliche Führerscheintypen. Rund 15 Millionen Autofahrer haben noch ihren alten grauen Führerschein-»Lappen« aus Papier, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, oder den rosafarbenen Führerschein oder auch einen älteren EU-Führerschein. Diese alten, aber nach wie vor gültigen Führerscheine werden ab 2022 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen umgetauscht. Zuständig sind die Führerscheinbehörden des aktuellen Wohnsitzes.
Der Bundesrat hat dafür einen detaillierten Stufenplan mit Umtauschfristen beschlossen, den die Bundesregierung noch in einer Verordnung umsetzen und in Kraft treten lassen muss. Unklar ist, wie die Führerschein- besitzer über die Umtauschaktion informiert werden.
Der Staffelplan sieht vor, den Umtausch mit den
Papierführerscheinen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden‹,
zu beginnen: – Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen;
– Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023;
– Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024;
– für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025.
Ältere Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sind vom Umtausch ihres Altdokuments befreit.
Für die 28 Millionen
Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden,
erfolgt der Umtausch nach dem jeweiligen Alter der Dokumente.
– Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, werden bis 19. Januar 2026 umgetauscht;
– für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 gilt eine Frist bis 19. Januar 2027;
– für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 ist die Frist bis 19. Januar 2028;
– für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029;
– für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030;
– für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031;
– für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032;
– für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.
Für
Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden,
gelten die 2006 beschlossenen EU-Vorgaben. Sie sind nicht mehr lebenslang, sondern nur noch für 15 Jahre gültig. Somit verlieren ab 2028 auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit.
Übrigens: Wer seinen Führerschein nicht fristgemäß umtauscht, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen.