Was tun, wenn jemand gestorben ist?
Kontovollmacht: Entscheidungshilfe bei finanziellen Fragen nach (und vor) einem Todesfall
»Gestorben wird immer«, weiß der Volksmund. Doch die Bestattungszeremonien ändern sich laufend. Was scheinbar ewig bleibt, ist der Strauß, den Hinterbliebene mit Banken und Versicherungen ausfechten. Eine rechtzeitige Vorbereitung zu Lebzeiten hilft auch hier. Und es beruhigt die Nerven aller Beteiligten.
»Für viele Angehörige scheinen die Rituale der Trauer für die Ewigkeit festgeschrieben zu sein«, schreibt Ratgeberautor Lothar Heidepeter. Und der Publizist scheint dies zu bedauern. Doch viele junge Menschen könnten heutzutage mit den überlieferten Bestattungsritualen nicht mehr viel anfangen, und suchten daher »eine andere Auseinandersetzung« mit dem Tod von Freunden oder Angehörigen.
Tatsächlich wurden in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten vielfältiger. »Die Bestattungskultur ist im Umbruch«, hat Heidepeter bei den Recherchen für sein Buch festgestellt. Politische, wirtschaftliche und kulturelle Interessen sorgen für Wandel. Wie in anderen Bereichen unseres Lebens werden Standards unverbindlich(er) und die Praxis wird individualisiert. Der »Markt« lässt grüßen.
Zu diesem Schluss konnte man als Hörer einer Expertenrunde gelangen, die im Januar 2019 im »Deutschlandfunk« miteinander stritt. Anonymes Rasengrab, Baumbestattung im Friedwald, Seebeisetzung – vieles ist neben den traditionellen Bestattungen heute möglich. Weitere Varianten, wie die Urne auf der Wohnzimmerkommode oder eine Bestattung im heimischen Garten, werden ins traurige Spiel gebracht. Gefordert sind nun Regierungen und Parlamente der Bundesländer. Schließlich ist das Bestattungsrecht Ländersache.
Aber nach einem Sterbefall müssen Hinterbliebene weit mehr regeln als alleine die Beerdigung. Informationen über alle Vorschriften und Gepflogenheiten erhalten Sie, ebenso wie direkte Hilfe und Unterstützung, am leichtesten bei einem Bestattungsunternehmer.
»Leicht« ist nicht immer die beste Lösung.
Vielen Menschen hilft es in ihrer Trauer, wenn sie selber Hand anlegen. So könnten Sie die Sterbeurkunde selbst beantragen, Terminvereinbarungen mit der Friedhofsverwaltung treffen oder den Pfarrer sprechen und eine Traueranzeige aufgeben.
Vor allem sollten Sie den Versicherer des Verstorbenen umgehend informieren. »Auch wenn ein plötzlicher Tod durch einen Unfall schockierend ist, muss der private Versicherer innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfalltod informiert werden«, rät Elke Weidenbach, Rechtsanwältin und Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW. Dies ist beispielsweise geboten, wenn in dem Unfallversicherungsvertrag eine Todesfallleistung vereinbart wurde. »Versicherer behalten sich nämlich vor, in solch einem Fall eine Obduktion von einem ihrer Ärzte durchführen zu lassen.«
Doch auch nach einem natürlichen Tod gilt es, den oder die Versicherer schnell zu informieren: Beitragszahlungen müssen gestoppt, eventuell die Leistungen einer Sterbeversicherung eingefordert werden.
Auch hierbei hilft es, wenn der Verstorbene Vertrauenspersonen rechtzeitig informiert hatte. Was oft übersehen wird: Korrespondenz und sogar Verträge liegen heutzutage häufig nur in digitaler Form im Computer vor. Der Verstorbene wird hoffentlich Zugangscodes und Passwörter nicht mit ins Grab genommen haben.
Gleiches gilt für sämtliche Bankverbindungen. Ohnehin sind die Beziehungen zu Banken und Sparkassen für Hinterbliebene oft spannungsreich. Selbst Ehepartner kommen nach einem Sterbefall beispielsweise nicht an das gemeinsame Konto heran, wenn keine Vollmacht des Verstorbenen für das »Einzelkonto« vorliegt.
Für den Fall der Fälle: Kontovollmacht
Handwerkerrechnungen oder Kreditraten per Überweisung begleichen, Daueraufträge anpassen oder Bargeld abheben – wenn jemand seine Bankgeschäfte zeitweilig oder sogar auf Dauer nicht mehr selbst regelt, wird es schnell problematisch. »Damit der Partner oder eine beliebige andere Person über das Konto verfügen kann, muss der Inhaber eine Bankvollmacht ausstellen« rät Anja Maultzsch von der Postbank.
Mit dieser Vollmacht – auch als Kontovollmacht bekannt – kann der Vertreter über das Guthaben auf dem Konto verfügen und im finanziellen Notfall sogar bereits eingeräumte Kredite, wie beispielsweise einen Dispositionskredit, ausschöpfen.
Wer eine Kontovollmacht ausstellen will, sollte sich direkt an seine Hausbank oder Sparkasse wenden. Sie hält für diesen Zweck ein eigenes Formular bereit, das Kunden in einer Filiale erhalten oder im Internet herunterladen können. Ein solcher Vordruck macht es dem Kunden leichter. Vor dem Ausstellen der Vollmacht muss sich der Kontoinhaber entscheiden, ob diese auch über seinen Tod hinaus gelten soll.
Im Idealfall unterschreiben Vollmachtgeber und Bevollmächtigter gemeinsam den Vordruck in der Bankfiliale. Dazu müssen sie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Ist ein gemeinsames Erscheinen nicht möglich, füllt zunächst der Bevollmächtigte das Formular in der Filiale aus. Nachdem auch der Kontoinhaber Zuhause die Vollmacht unterschrieben hat, gilt sie bis auf Widerruf – der jederzeit möglich ist.
Sie können auch im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ihre Bankgeschäfte regeln. Eine solche Vorsorgevollmacht wird von Kreditinstituten allerdings nur dann akzeptiert, wenn sie notariell beglaubigt wurde und alle nötigen Informationen enthält.
Eine kostenlose, 16-seitige »Checkliste zu Dokumenten«, die Lothar Heidepeter zusammengestellt hat, finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen (https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/ recht-versicherungen/was-tunwenn-jemand-stirbt-13310).
Hinterbliebene werden es Ihnen zukünftig danken, wenn Sie diese Checkliste zu Lebzeiten ausfüllen.
Lothar Heidepeter: »Was tun, wenn jemand stirbt«. Entscheidungshilfe bei Fragen im Bestattungsfall, 22. Auflage 2018, 160 S., 14,90 €.