Bewerber zu Probearbeiten verpflichtet?
Die Bewertung war erfolgreich, doch noch ist der Job nicht in der Tasche. »Gerne möchten wir Sie zu einem Tag Probearbeiten einladen«, sagt der mögliche neue Arbeitgebers. Doch darf er das von einem Bewerber verlangen? In der Regel sei eine Vereinbarung zum Probearbeiten zwar rechtens, allerdings nur, wenn der Bewerber auch entlohnt werde, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
»Immer, wenn eine konkrete Arbeitsleistung erbracht wird, muss derjenige dafür auch Geld bekommen«, so Schipp. Eine solche liege etwa vor, wenn jemand sich für einen Job als Be- dienung beworben hat und dann den ganzen Tag Gäste bedient, abkassiert und Getränke ausschenkt. Wie lange ein Arbeitgeber Bewerber zum Probearbeiten verpflichten kann, sei gesetzlich nicht geregelt. »Jemanden einfach zwei Wochen ohne Bezahlung zur Probe arbeiten zu lassen, geht nicht.« Einen Vertrag brauchen Bewerber zum Probearbeiten nicht. Für den Arbeitnehmer reicht hierfür auch die mündliche Vereinbarung.