Mindestlohn auch für ausländische Arbeiter
Arbeitnehmer, die im Ausland angestellt sind, aber in Deutschland arbeiten, müssen Mindestlohn gezahlt bekommen. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus mit Urteil vom 16. Januar 2019 (Az. 1 K 1161/17 und Az. 1 K 1174/17) und wies damit Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurück. Demnach müssen Arbeitgeber aus dem Inund Ausland für die Zeit, die ihre Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten, mindestens gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dies gelte auch, wenn die Tätigkeit nur kurze Zeit dauere wie bei Fernfahrern aus dem Ausland.