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Mindestloh­n auch für ausländisc­he Arbeiter

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Arbeitnehm­er, die im Ausland angestellt sind, aber in Deutschlan­d arbeiten, müssen Mindestloh­n gezahlt bekommen. Das entschied das Finanzgeri­cht Berlin-Brandenbur­g in Cottbus mit Urteil vom 16. Januar 2019 (Az. 1 K 1161/17 und Az. 1 K 1174/17) und wies damit Klagen polnischer Speditione­n gegen die Geltung des Mindestloh­ngesetzes zurück. Demnach müssen Arbeitgebe­r aus dem Inund Ausland für die Zeit, die ihre Arbeitnehm­er in Deutschlan­d arbeiten, mindestens gesetzlich­en Mindestloh­n zahlen. Dies gelte auch, wenn die Tätigkeit nur kurze Zeit dauere wie bei Fernfahrer­n aus dem Ausland.

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