Zutritt zur Wohnung verwehrt
Ein Mieter verhinderte den Einbau von Rauchmeldern in der Wohnung – mit Folgen.
Zwei Mal hatten die Vermieter den Mieter schriftlich aufgefordert, mit ihnen einen Termin zu vereinbaren, um Rauchmelder zu installieren. Der Mieter sagte alle Vorschläge ab. Daraufhin schrieben ihm die Vermieter, er müsse mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, falls er weiterhin den Zutritt boykottiere.
Er habe die Termine wegen der Krankheit seines Vaters nicht wahrnehmen können, so der Mieter. Außerdem müssten ihn die Vermieter erst einmal auf Duldung des Einbaus verklagen, dazu sei er nämlich nicht verpflichtet. Die Vermieter kündigten das Mietverhältnis fristlos mit der Begründung, dass ihnen der Mieter den Zutritt zur Mietsache verweigere.
Das Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 16. Mai 2018, Az. 22 C 5317/17) erklärte die Kündigung für wirksam. Instandhaltungsmaßnahmen wie die Installation von Rauchwarnmeldern müssten Mieter auf jeden Fall akzeptieren. Vermieter müssen nicht erst vor Gericht den Mieter auf Duldung verklagen. Sie hätten die gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zwei Mal angekündigt und jedes Mal erfolglos.
Wenn der Mieter den vorgeschlagene Termin nicht wahrnehmen könne, müsse er einen Vertreter beauftragen oder um einen anderen Termin bitten. Er habe in diesem Fall vorsätzlich seine Mieterpflichten verletzt. Das rechtfertige eine fristlose Kündigung. OnlineUrteile.de