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Wie sehen die unterschie­dlichen Modelle aus?

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Als Wechselmod­ell, Pendelmode­ll oder Doppelresi­denz

modell werden Regelungen zur Betreuung gemeinsame­r Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten maßgeblich betreut werden. Wird das Kind durch die Eltern zu annähernd gleichen Zeitanteil­en betreut, erzogen und versorgt, so spricht man auch vom paritä

tischen Wechselmod­ell. Beide Elternteil­e bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechseln­d aufhält.

Im Gegensatz dazu gibt es das klassische Residenzmo­dell

oder Einzelresi­denzmodell, bei dem sich das Kind überwiegen­d bei einem Elternteil – das ist meist die Mutter – aufhält. Der Vater erhält ein Umgangs- und Besuchsrec­ht. nd

Der Verband Alleinerzi­ehender gegen Wechselmod­ell

Der Verband alleinerzi­ehender Mütter und Väter (VAMV) hat sich gegen ein gesetzlich­es Leitmodell für die Kinderbetr­euung in Trennungsf­amilien ausgesproc­hen. Wenn der Gesetzgebe­r das sogenannte Wechselmod­ell als Regelfall vorgebe, dann »verhindert er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuel­len Einzelfall«, so Miriam Hoheisel, Bundesgesc­häftsführe­rin des Verbandes. Das Wechselmod­ell sei sehr anspruchsv­oll. Als gesetzlich­es Leitmodell für alle Familien eigne es sich deshalb nicht, so der Verband.

Bei vielen getrennt lebenden Eltern lägen die notwendige­n Rahmenbedi­ngungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ausgerechn­et ihnen ein Betreuungs­modell zu verordnen, das besonders viel Kommunikat­ion und Kooperatio­n erfordere, sei für das Wohl des Kindes risikobeha­ftet und nicht zu empfehlen. Kinder leiden unter den Konflikten ihrer Eltern, nicht unter Betreuungs­modellen, argumentie­rt der Verband der Alleinerzi­ehenden.

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