Wie sehen die unterschiedlichen Modelle aus?
Als Wechselmodell, Pendelmodell oder Doppelresidenz
modell werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten maßgeblich betreut werden. Wird das Kind durch die Eltern zu annähernd gleichen Zeitanteilen betreut, erzogen und versorgt, so spricht man auch vom paritä
tischen Wechselmodell. Beide Elternteile bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält.
Im Gegensatz dazu gibt es das klassische Residenzmodell
oder Einzelresidenzmodell, bei dem sich das Kind überwiegend bei einem Elternteil – das ist meist die Mutter – aufhält. Der Vater erhält ein Umgangs- und Besuchsrecht. nd
Der Verband Alleinerziehender gegen Wechselmodell
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat sich gegen ein gesetzliches Leitmodell für die Kinderbetreuung in Trennungsfamilien ausgesprochen. Wenn der Gesetzgeber das sogenannte Wechselmodell als Regelfall vorgebe, dann »verhindert er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall«, so Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. Das Wechselmodell sei sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eigne es sich deshalb nicht, so der Verband.
Bei vielen getrennt lebenden Eltern lägen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ausgerechnet ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordere, sei für das Wohl des Kindes risikobehaftet und nicht zu empfehlen. Kinder leiden unter den Konflikten ihrer Eltern, nicht unter Betreuungsmodellen, argumentiert der Verband der Alleinerziehenden.