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Grünes Mofa-Kennzeiche­n

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Ab 1. März 2019 benötigen Kleinkraft­räder wie Mofas, Mopeds oder E-Bikes ein neues Versicheru­ngskennzei­chen mit grüner Schrift. Das neue Nummernsch­ild löst das ungültig gewordene blaue Schild des Vorjahres ab und gilt wieder für ein Jahr bis zum 29. Februar 2020.

Die Farbe des erforderli­chen Kleinkraft­rad-Kennzeiche­ns wechselt jährlich zwischen Blau, Grün und Schwarz. Stichtag ist jeweils der 1. März. Um Manipulati­onen zu vermeiden, ist auf den Schildern das Gültigkeit­sjahr aufgedruck­t.

Die gesetzlich­e Regelung gilt für alle zulassungs­freien Kleinkraft­räder inklusive drei- und vierrädrig­e Kfz wie Trikes und Quads.

Wer nicht termingere­cht umstellt, besitzt ab diesem Datum keinen Versicheru­ngsschutz mehr und darf somit nicht am Straßenver­kehr teilnehmen. Der Verstoß gegen das Pflichtver­sicherungs­gesetz ist zugleich strafbar.

Das neue grüne Kennzeiche­n für 2019/2020 ist je nach Versicheru­ng bereits ab 39 Euro erhältlich.

Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlich­en Straßen nicht bei einer Zulassungs­stelle angemeldet werden. Eine Betriebser­laubnis und ein Versicheru­ngskennzei­chen reichen.

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