Grünes Mofa-Kennzeichen
Ab 1. März 2019 benötigen Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder E-Bikes ein neues Versicherungskennzeichen mit grüner Schrift. Das neue Nummernschild löst das ungültig gewordene blaue Schild des Vorjahres ab und gilt wieder für ein Jahr bis zum 29. Februar 2020.
Die Farbe des erforderlichen Kleinkraftrad-Kennzeichens wechselt jährlich zwischen Blau, Grün und Schwarz. Stichtag ist jeweils der 1. März. Um Manipulationen zu vermeiden, ist auf den Schildern das Gültigkeitsjahr aufgedruckt.
Die gesetzliche Regelung gilt für alle zulassungsfreien Kleinkrafträder inklusive drei- und vierrädrige Kfz wie Trikes und Quads.
Wer nicht termingerecht umstellt, besitzt ab diesem Datum keinen Versicherungsschutz mehr und darf somit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist zugleich strafbar.
Das neue grüne Kennzeichen für 2019/2020 ist je nach Versicherung bereits ab 39 Euro erhältlich.
Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen.