Koalition verlängert Stasi-Prüfung
Rehabilitierungen sollen fortgesetzt werden
Berlin. Die Koalition will die Stasi-Überprüfungen im Öffentlichen Dienst verlängern und Opfer der SED-Regierung in der DDR auch über das Jahr 2020 hinaus weiter entschädigen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch entsprechende Gesetzentwürfe von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). »Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts und die Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung sind noch immer nicht abgeschlossen«, sagte Barley. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Stasi-Überprüfungen für bestimmte Personengruppen bis 2030 zu verlängern. Die Prüfung würde andernfalls Ende dieses Jahres auslaufen. Die Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD), sagte dem »RedaktionsNetzwerk Deutschland«, Menschen, die sich heute im Öffentlichen Dienst bewerben, könnten durchaus noch für den DDR-Geheimdienst gearbeitet haben.
Mit dem Ende der Jahre 2019 oder 2020 würden nach derzeitiger Rechtslage auch die sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze auslaufen, die eine Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der SED-Willkür gewährleisten sollen. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Barley sieht vor, die Regelungen zu entfristen. Die Forderung kam vor allem aus den Bundesländern. In den ostdeutschen Ländern werden nach wie vor Anträge auf Rehabilitierung gestellt, darunter von Betroffenen, die nach heutigen Maßstäben rechtsstaatswidrig verurteilt wurden.
Unter den Anspruchsberechtigten sind auch Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Heime der DDR eingewiesen wurden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Betroffenen ihre Ansprüche künftig leichter umsetzen können. »Dort wo es schwierig ist, die Gründe für eine Heimeinweisung darzulegen, werden die Gerichte künftig leichter feststellen können, dass diese als Kinder selbst politisch verfolgt wurden«, erklärte Barley. Dem Gesetzentwurf zufolge stellten 2017 noch 1913 SED-Opfer einen Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung, 136 auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 1017 auf einen Ausgleich für berufliche Benachteiligung.