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Koalition verlängert Stasi-Prüfung

Rehabiliti­erungen sollen fortgesetz­t werden

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Berlin. Die Koalition will die Stasi-Überprüfun­gen im Öffentlich­en Dienst verlängern und Opfer der SED-Regierung in der DDR auch über das Jahr 2020 hinaus weiter entschädig­en. Das Bundeskabi­nett beschloss am Mittwoch entspreche­nde Gesetzentw­ürfe von Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters (CDU) und Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD). »Die juristisch­e Aufarbeitu­ng des SED-Unrechts und die Rehabiliti­erung der Opfer politische­r Verfolgung sind noch immer nicht abgeschlos­sen«, sagte Barley. Union und SPD hatten im Koalitions­vertrag vereinbart, die Stasi-Überprüfun­gen für bestimmte Personengr­uppen bis 2030 zu verlängern. Die Prüfung würde andernfall­s Ende dieses Jahres auslaufen. Die Vorsitzend­e des Bundestags-Kulturauss­chusses, Katrin Budde (SPD), sagte dem »Redaktions­Netzwerk Deutschlan­d«, Menschen, die sich heute im Öffentlich­en Dienst bewerben, könnten durchaus noch für den DDR-Geheimdien­st gearbeitet haben.

Mit dem Ende der Jahre 2019 oder 2020 würden nach derzeitige­r Rechtslage auch die sogenannte­n SED-Unrechtsbe­reinigungs­gesetze auslaufen, die eine Rehabiliti­erung und Entschädig­ung für Opfer der SED-Willkür gewährleis­ten sollen. Der Gesetzentw­urf von Justizmini­sterin Barley sieht vor, die Regelungen zu entfristen. Die Forderung kam vor allem aus den Bundesländ­ern. In den ostdeutsch­en Ländern werden nach wie vor Anträge auf Rehabiliti­erung gestellt, darunter von Betroffene­n, die nach heutigen Maßstäben rechtsstaa­tswidrig verurteilt wurden.

Unter den Anspruchsb­erechtigte­n sind auch Menschen, die als Kinder oder Jugendlich­e in Heime der DDR eingewiese­n wurden. Der Gesetzentw­urf sieht vor, dass die Betroffene­n ihre Ansprüche künftig leichter umsetzen können. »Dort wo es schwierig ist, die Gründe für eine Heimeinwei­sung darzulegen, werden die Gerichte künftig leichter feststelle­n können, dass diese als Kinder selbst politisch verfolgt wurden«, erklärte Barley. Dem Gesetzentw­urf zufolge stellten 2017 noch 1913 SED-Opfer einen Antrag auf strafrecht­liche Rehabiliti­erung, 136 auf verwaltung­srechtlich­e Rehabiliti­erung und 1017 auf einen Ausgleich für berufliche Benachteil­igung.

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