Noch mehr Einsätze ohne Mandat
Ausbildungsmissionen der Bundeswehr in der Kritik
Berlin. Der Verteidigungsausschuss des Bundestags will sich in dieser Woche erneut mit einem Einsatz der Bundeswehr in Niger beschäftigen. Kommandosoldaten aus Eckernförde bilden dort einen Verband der nigrischen Spezialkräfte aus. Spezialaufklärung, offensive Operationen oder Militärberatung für ausgewählte Partner sind Aufgaben der Kommandosoldaten, über deren Arbeitsweisen wenig an die Öffentlichkeit dringt. In Niger sind Kampfschwimmer auf Einladung der Regierung eingesetzt.
Strittig ist im Parlament, ob dieser Einsatz ein Mandat des Bundestags benötigt. Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels (SPD) hatte dafür plädiert und auf das Parlamentsbeteiligungsgesetz verwiesen. »Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist«, heißt es dort in Paragraf 2.
Der LINKE-Politiker Tobias Pflüger sagte am Dienstag: »Es ist typisch, dass das bei einem Einsatz von Spezialkräften passiert. Diese gehören aufgelöst und es müssen die Regeln geändert werden, auch Einsätze wie die Ausbildungsmission in Niger sollten vom Bundestag mandatiert werden müssen.« Kritik äußerten sich auch die Grünen. In der CDU wird über ein Mandat nachgedacht, weil es in Niger gefährlicher wird. Im Januar hatte die nigrische Armee mitgeteilt, mehr als 200 Kämpfer der islamistischen Terrorgruppe Boko Haram getötet zu haben.
Die Mission in Niger ist eines von vier Programmen ohne Bundestagsmandat, mit denen die Bundeswehr Spezialeinheiten ausbildet. In Tunesien gibt es ein Programm, bei dem es um die Ausbildung von Diensthunden geht. Eine Mission in Jordanien dreht sich um Luftlandeoperationen. Auch in Kamerun wird eine Einheit geschult.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 in einem Urteil Auslandseinsätze gemäß Artikel 24, Absatz 2 des Grundgesetzes in Systemen kollektiver Sicherheit für möglich erklärt. Eine Einschränkung ist aber der Parlamentsvorbehalt. Der Bundestag muss dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte zustimmen.