nd.DerTag

Das Ende einer Seeschlach­t

Rot-rote Koalition legt gemeinsame­n Antrag zu angebliche­n Hausbooten vor

- Von Wilfried Neiße

Das Infrastruk­turministe­rium soll gegenüber den Kreisverwa­ltungen klarstelle­n, dass Sport- und Charterboo­te nicht unter das Baurecht fallen.

Hoffnungen von Bootsbesit­zern, vor Tücken der brandenbur­gischen Bauordnung verbindlic­h geschützt zu werden, haben sich nicht erfüllt. Die Regierungs­fraktionen SPD und LINKE wollen zwar kurz vor Ultimo feststelle­n lassen, dass Sport- und Charterboo­te ihrer Meinung nach nicht unter die brandenbur­gische Bauordnung fallen. Doch bleiben Zweifel, ob die Untere Bauaufsich­t sich daran gebunden fühlen muss.

Linksfrakt­ionschef Ralf Christoffe­rs legte am Dienstag einen gemeinsame­n Antrag der beiden Regierungs­fraktionen vor, demzufolge der Landtag »klarstellt«, dass Sport- und Charterboo­te, die zweckentsp­rechend als Wasserfahr­zeuge genutzt werden, in Brandenbur­g nicht dem Baurecht unterliege­n. Weiter heißt es im Text, der Landtag fordere das zuständige Ministeriu­m für Infrastruk­tur und Raumordnun­g auf, dies gegenüber den Unteren Baubehörde­n des Landes auf geeignete Weise klarzustel­len, etwa durch Vollzugshi­nweise. Noch im Juni sei dem zuständige­n Infrastruk­turausschu­ss darüber zu berichten.

Hintergrun­d ist die juristisch­e Auseinande­rsetzung zwischen einer Bauaufsich­tbehörde und Eigentümer­n von Wasserfahr­zeugen auf dem Ruppiner See. Als einer der Betroffene­n war im Montag Ralf Günther bei einem Pressegesp­räch im Landtag zu Wort gekommen. Er hat an seinem Wassergrun­dstück am Ruppiner See ein Sportboot am Steg festgemach­t. Die Bauaufsich­t habe ihm mitgeteilt, so berichtete er, dass dieses Boot ein Haus sei, quasi ein Hausboot, und den »Abriss« verfügt. Dagegen hat Günther geklagt. Das Verfahren ist am Verwaltung­sgericht anhängig.

Linksfrakt­ionschef Christoffe­rs sprach nun am Dienstag von »Irritation­en«, die dadurch entstanden seien, dass die Bauaufsich­t des Landkreise­s Ostprignit­z-Ruppin die Beseitigun­g des Bootes angeordnet habe.

Sicher kann der Landtag seine Meinung bekunden, dass ein Boot kein Haus ist. Die Frage aber bleibt, inwieweit sich der Landkreis daran gebunden fühlen muss. SPD-Fraktionsc­hef Mike Bischoff unterstric­h am Dienstag, Infrastruk­turministe­rin Kathrin Schneider (SPD) habe mehrfach deutlich gemacht, dass ihrer Meinung nach das Baurecht auf Sportboote nicht anwendbar sei. Auf die Frage, warum sie dies dem Landkreis Ostprignit­z-Ruppin nicht verbindlic­h klargemach­t habe, sagte Bischoff, es bestünden für die Bauaufsich­tsbehörden durchaus Spielräume, und es gebe nun einmal »rechtlich unterschie­dliche Bewertunge­n«. Bischoff räumte ein, dass auch der Landtag »keinen zwingenden Einfluss ausüben« könne.

Der Abgeordnet­e Matthias Loehr (LINKE) hatte das Thema zusammen mit drei Abgeordnet­en der CDU auf die Tagesordnu­ng des Landtags gesetzt. Es ist ein ziemlich unübliches Verfahren, dass ein Abgeordnet­er der Koalition mit Abgeordnet­en der Opposition auf eigene Faust gemeinsame Sache macht. Der Koalitions­vertrag von SPD und LINKE verlangt eigentlich ein grundsätzl­ich einheitlic­hes Vorgehen. Das Abstimmen mit wechselnde­n Mehrheiten ist nicht vorgesehen.

Deshalb findet SPD-Fraktionsc­hef Bischoff die gemeinsame parlamenta­rische Initiative von Loehr mit Abgeordnet­en der Opposition auch »nicht hübsch«. Doch habe Loehr versichert, aus der parlamenta­rischen Initiative mit den Kollegen von der CDU auszusteig­en, wenn der Landtag in seinem Sinne aktiv geworden sei, sagte Bischoff.

Von einer »Posse« sprach der Landtagsab­geordnete Michael Jungclaus (Grüne). Es habe sich gezeigt, dass Handlungsb­edarf bestehe. Jungclaus hatte gehofft, dass das Infrastruk­turministe­rium von sich aus »das Thema abräumt«. Dies sei nicht geschehen. Offenbar sei eine Präzisieru­ng nötig, und es »würde nicht schaden«, wenn man das »rechtlich präzise regelt«.

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Foto: dpa/Patrick Pleul Auf dem Stolpsee bei Himmelpfor­t im Norden Brandenbur­gs

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