Das Ende einer Seeschlacht
Rot-rote Koalition legt gemeinsamen Antrag zu angeblichen Hausbooten vor
Das Infrastrukturministerium soll gegenüber den Kreisverwaltungen klarstellen, dass Sport- und Charterboote nicht unter das Baurecht fallen.
Hoffnungen von Bootsbesitzern, vor Tücken der brandenburgischen Bauordnung verbindlich geschützt zu werden, haben sich nicht erfüllt. Die Regierungsfraktionen SPD und LINKE wollen zwar kurz vor Ultimo feststellen lassen, dass Sport- und Charterboote ihrer Meinung nach nicht unter die brandenburgische Bauordnung fallen. Doch bleiben Zweifel, ob die Untere Bauaufsicht sich daran gebunden fühlen muss.
Linksfraktionschef Ralf Christoffers legte am Dienstag einen gemeinsamen Antrag der beiden Regierungsfraktionen vor, demzufolge der Landtag »klarstellt«, dass Sport- und Charterboote, die zweckentsprechend als Wasserfahrzeuge genutzt werden, in Brandenburg nicht dem Baurecht unterliegen. Weiter heißt es im Text, der Landtag fordere das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung auf, dies gegenüber den Unteren Baubehörden des Landes auf geeignete Weise klarzustellen, etwa durch Vollzugshinweise. Noch im Juni sei dem zuständigen Infrastrukturausschuss darüber zu berichten.
Hintergrund ist die juristische Auseinandersetzung zwischen einer Bauaufsichtbehörde und Eigentümern von Wasserfahrzeugen auf dem Ruppiner See. Als einer der Betroffenen war im Montag Ralf Günther bei einem Pressegespräch im Landtag zu Wort gekommen. Er hat an seinem Wassergrundstück am Ruppiner See ein Sportboot am Steg festgemacht. Die Bauaufsicht habe ihm mitgeteilt, so berichtete er, dass dieses Boot ein Haus sei, quasi ein Hausboot, und den »Abriss« verfügt. Dagegen hat Günther geklagt. Das Verfahren ist am Verwaltungsgericht anhängig.
Linksfraktionschef Christoffers sprach nun am Dienstag von »Irritationen«, die dadurch entstanden seien, dass die Bauaufsicht des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die Beseitigung des Bootes angeordnet habe.
Sicher kann der Landtag seine Meinung bekunden, dass ein Boot kein Haus ist. Die Frage aber bleibt, inwieweit sich der Landkreis daran gebunden fühlen muss. SPD-Fraktionschef Mike Bischoff unterstrich am Dienstag, Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) habe mehrfach deutlich gemacht, dass ihrer Meinung nach das Baurecht auf Sportboote nicht anwendbar sei. Auf die Frage, warum sie dies dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin nicht verbindlich klargemacht habe, sagte Bischoff, es bestünden für die Bauaufsichtsbehörden durchaus Spielräume, und es gebe nun einmal »rechtlich unterschiedliche Bewertungen«. Bischoff räumte ein, dass auch der Landtag »keinen zwingenden Einfluss ausüben« könne.
Der Abgeordnete Matthias Loehr (LINKE) hatte das Thema zusammen mit drei Abgeordneten der CDU auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt. Es ist ein ziemlich unübliches Verfahren, dass ein Abgeordneter der Koalition mit Abgeordneten der Opposition auf eigene Faust gemeinsame Sache macht. Der Koalitionsvertrag von SPD und LINKE verlangt eigentlich ein grundsätzlich einheitliches Vorgehen. Das Abstimmen mit wechselnden Mehrheiten ist nicht vorgesehen.
Deshalb findet SPD-Fraktionschef Bischoff die gemeinsame parlamentarische Initiative von Loehr mit Abgeordneten der Opposition auch »nicht hübsch«. Doch habe Loehr versichert, aus der parlamentarischen Initiative mit den Kollegen von der CDU auszusteigen, wenn der Landtag in seinem Sinne aktiv geworden sei, sagte Bischoff.
Von einer »Posse« sprach der Landtagsabgeordnete Michael Jungclaus (Grüne). Es habe sich gezeigt, dass Handlungsbedarf bestehe. Jungclaus hatte gehofft, dass das Infrastrukturministerium von sich aus »das Thema abräumt«. Dies sei nicht geschehen. Offenbar sei eine Präzisierung nötig, und es »würde nicht schaden«, wenn man das »rechtlich präzise regelt«.