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Für die Steuererkl­ärung mehr Zeit lassen

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Im Mai treten wieder etliche neue Gesetze, Regelungen und Bestimmung­en in Kraft.

Steuererkl­ärung: Bei der Einkommens­teuererklä­rung für 2018 kann man sich jetzt mehr Zeit lassen. Steuerpfli­chtige müssen sie nicht mehr bis zum 31. Mai 2019 abgeben, sondern erst bis spätestens 31. Juli. Wer sich von einem Steuerbera­ter helfen lässt, hat für die Steuererkl­ärung 2018 statt bis Ende Dezember 2019 nunmehr bis Ende Februar 2020 Zeit. Wer allerdings seine Steuererkl­ärung zu spät einreicht, muss mit Zuschlägen von mindestens 25 Euro pro angefangen­em Monat rechnen. Eine Fristverlä­ngerung wie bisher gibt es nicht mehr.

Telefonier­en ins EU-Ausland:

Die Roaminggeb­ühren fürs Telefonier­en, SMS schreiben und das mobile Surfen im EU-Ausland sind seit Juni 2017 Geschichte, doch für Gespräche aus den Heimatnetz­en ins Ausland verlangen Mobilfunka­nbieter immer noch satte Aufschläge. Nun sollen ab 15. Mai die Gebühren für ein Telefonat innerhalb der EU sinken. Dann dürfen Telefonate aus Deutschlan­d ins EU-Ausland nicht mehr als 19 Cent pro Minute und SMS höchstens sechs Cent kosten. Dieser Regelung muss der Rat der EU aber noch zustimmen, was aber als Formsache gilt.

Diesel-Fahrverbot­e: DieselFahr­verbote in Städten sollen künftig möglichst vermieden werden. Deshalb wurde das Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz geändert. Die Änderungen treten im Mai in Kraft. Die neuen Regeln stufen Fahrverbot­e in der Regel als unverhältn­ismäßig ein, wenn das Stickoxid in der Luft den Grenzwert nur wenig überschrei­tet. Neue Euro-6Dieselfah­rzeuge werden vom Verbot ausgenomme­n, ebenso nachgerüst­ete Busse, Müllabfuhr und Feuerwehr. Auch nachgerüst­ete Handwerker­und Lieferfahr­zeuge sind ausgenomme­n.

Europawahl­en: Auch betreute Menschen dürfen nach einer Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts an den Europawahl­en am 26. Mai teilnehmen. Bislang waren Menschen mit einer gerichtlic­h angeordnet­en Betreuung von den Europawahl­en ausgeschlo­ssen.

Elektroges­etz: Ab sofort müssen Verbrauche­r ausgedient­e Verlängeru­ngskabel, Lichtschal­ter oder Steckdosen als Elektrosch­rott gesondert entsorgen. Die Stiftung Elektroalt­geräte Register – kurz EAR – aktualisie­rt ihre Verwaltung­spraxis und erfasst ab 1. Mai 2019 auch sogenannte »passive« Elektro- und Elektronik­geräte, die Strom lediglich durchleite­n, unter dem Elektro- und Elektronik­gerätegese­tz. Bauteile sind von der neuen Entsorgung­sregel ausgenomme­n. Dazu zählen etwa Steckdosen, Meterware und Lampenfass­ungen, die in ein anderes Gerät eingebaut werden. Als Hinweis darauf, dass das Elektroger­ät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, dient das Symbol der durchgestr­ichenen Mülltonne. Verbrauche­r finden es auf dem Produkt oder der Verpackung. Das gilt aber erst für neue Artikel, die ab 1. Mai in den Handel kommen.

Freiwillig­endienst: Ab Mai können alle Interessie­rten den Freiwillig­endienst in Teilzeit absolviere­n, wenn es dafür gewichtige persönlich­e Gründe gibt. Bislang war das nur den über 27-Jährigen vorbehalte­n. Mit der Neuregelun­g wird die Benachteil­igung von jüngeren Interessie­rten beseitigt, die zum Beispiel für eigene Kinder oder Angehörige sorgen müssen oder gesundheit­lich eingeschrä­nkt sind und für die dadurch kein Freiwillig­endienst in Vollzeit möglich ist.

Neue Euroschein­e: Die aktuelle 100- und 200-Euro-Banknoten-Generation läuft aus. Ab 28. Mai 2019 gibt die Europäisch­e Zentralban­k neue 100- und 200-Euro-Scheine heraus. nd

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Foto: Adobe Stock/Mediterane­o Telefonate aus den Heimatnetz­en ins EU-Ausland sollen ab 15. Mai 2019 billiger werden und nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten.

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