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Wohnen

Wer wohnt wo?

- Von Klingelsch­ildern und Hausnummer­n

Wer am Klingelsch­ild statt seines Namens lieber eine Nummer möchte, hat das Recht dazu. Allerdings kommt es manchmal zu Problemen.

Manche Mieter oder Eigentümer haben Bedenken. Welche Regeln existieren für den Namen an der Tür? Ein Überblick.

Mietvertra­g prüfen

Für die meisten Mieter und Eigentümer ist klar: Mit Einzug kommt ein Namenschil­d an die Haus- und Wohnungstü­r sowie an den Briefkaste­n. Üblicherwe­ise kümmern sich Vermieter oder Hausverwal­ter darum. Sie legen in der Regel Wert darauf, dass die Schilder in Farbe, Schrift und Größe einheitlic­h aussehen. Das macht einen besseren Eindruck.

Mieter, die selbst kreativ sein möchten, brauchen deshalb das Okay des Eigentümer­s. Was erlaubt ist, kann »von den Bestimmung­en des Mietvertra­gs abhängen«, erläutert Helena Klinger vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Der Vertrag kann für Mieter verbindlic­he Vorgaben enthalten.

Lesbar und eindeutig

Auch die Post hat Wünsche an die Gestaltung: »Zweifelsfr­ei beschrifte­t« sollen Klingeln und Briefkäste­n sein, was mit deutlich lesbar und klar zugeordnet zu übersetzen ist: Acht Millimeter hoch sollten die Buchstaben mindestens sein. Dies erleichter­e nicht nur den Zustellern die Arbeit, sondern »auch Rettungskr­äften, Polizei und Feuerwehr die Orientieru­ng«, erklärt Postsprech­er Stefan Heß aus Frankfurt am Main.

Rein rechtlich dürfen ausschließ­lich die Namen der Wohnungsbe­wohner auf Klingel und Briefkaste­n stehen. Das Anbringen von Schildern zu Menschen, »die weder Mieter sind noch unberechti­gterweise in der Wohnung leben, ist unzulässig«, sagt Klinger. Sie stützt sich auf Urteile der Amtsgerich­te Berlin-Schöneberg (Az. 109 C 178/99) und Frankfurt am Main (Az. 33 C 224/16 (51)).

Namen an der Tür sind keine Vorschrift

Namen an Haustür und Wohnung sind jedoch keine Vorschrift. Weder Vermieter noch Mieter sind verpflicht­et, die Klingel mit Namen zu beschrifte­n. Diese könnten theoretisc­h wegbleiben und durch Nummern ersetzt werden. In anderen europäisch­en Ländern wird das so praktizier­t. Aber »Nummern sind nicht gelebte Kultur in Deutschlan­d«, so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Dennoch steht es Hausbewohn­ern frei, diese Variante zu wählen, etwa weil sie ihre Privatsphä­re wahren wollen. Ropertz rät, zumindest Post und Notarzt mitzuteile­n, »dass ich Nr. 7 bin«. Kommen Briefe und Pakete trotzdem nicht an, ist das Sache des Bewohners. Dann hilft auch die Berufung auf Datenschut­z nichts.

Bewohner tragen mögliche Folgen

Den Bewohner »allein treffen die möglichen negativen Folgen«, stellt der Landesbeau­ftragte für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit BadenWürtt­emberg fest. Post und Besucher ohne böse Absichten zählen laut Datenschut­z zum Kreis derer, die ein sogenannte­s berechtigt­es Interesse haben, jemanden auch namentlich zu finden.

Eigentümer und Verwaltung­en dürfen Namensschi­lder im Grunde genommen nur mit Erlaubnis des Mieters montieren. Meistens sind beide Seiten stillschwe­igend darüber einig.

Künftig könnte das Thema aber auch im Mietvertra­g geregelt werden, wenn Vermieter möglichen datenschut­zrechtlich­en Bedenken von Mietern aus dem Weg gehen wollen. miet

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Foto: dpa/Britta Pedersen Am Klingelsch­ild Namen oder Nummern?

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