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Zahl verbindlic­her Tarifvertr­äge nimmt ab

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Die Zahl der Branchenta­rifverträg­e, die von der Bundesregi­erung für allgemeinv­erbindlich erklärt wurden und damit auch für tarifungeb­undene Unternehme­n gelten, ist in den vergangene­n Jahren drastisch zurückgega­ngen. Die sogenannte­n Allgemeinv­erbindlich­keits-Erklärunge­n (AVE) des Bundesarbe­itsministe­riums nahmen von 113 Branchenta­rifverträg­en im Jahr 2000 auf nur noch 25 im Jahr 2018 ab, wie die Bundesregi­erung informiert. Damit gingen die allgemeinv­erbindlich­en Tarifvertr­äge innerhalb von 20 Jahren um über 75 Prozent zurück.

Während die Zahl im Jahr 2003 noch 87 betrug, hatte sie sich im Jahr darauf im Vergleich zu 2000 mehr als halbiert (46 Tarifvertr­äge). Den bisherigen Tiefstand erreichte sie 2011 mit 16 für allgemeinv­erbindlich erklärten Tarifvertr­ägen.

Im Jahr 2017 haben noch 55 Prozent aller Beschäftig­ten in tarifgebun­denen Betrieben gearbeitet. Bei den Betrieben liege die Tarifbindu­ng sogar nur noch bei 27 Prozent.

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