Zahl verbindlicher Tarifverträge nimmt ab
Die Zahl der Branchentarifverträge, die von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt wurden und damit auch für tarifungebundene Unternehmen gelten, ist in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen. Die sogenannten Allgemeinverbindlichkeits-Erklärungen (AVE) des Bundesarbeitsministeriums nahmen von 113 Branchentarifverträgen im Jahr 2000 auf nur noch 25 im Jahr 2018 ab, wie die Bundesregierung informiert. Damit gingen die allgemeinverbindlichen Tarifverträge innerhalb von 20 Jahren um über 75 Prozent zurück.
Während die Zahl im Jahr 2003 noch 87 betrug, hatte sie sich im Jahr darauf im Vergleich zu 2000 mehr als halbiert (46 Tarifverträge). Den bisherigen Tiefstand erreichte sie 2011 mit 16 für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen.
Im Jahr 2017 haben noch 55 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben gearbeitet. Bei den Betrieben liege die Tarifbindung sogar nur noch bei 27 Prozent.