nd.DerTag

Gesetz erlaubt Austausch übers Gehalt

-

Über ihr Gehalt zu sprechen, ist vielen Beschäftig­ten unangenehm. Aus arbeitsrec­htlicher Perspektiv­e ist es aber ganz klar erlaubt, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Nürnberg. Es sei zwar bei Arbeitgebe­rn beliebt, eine entspreche­nde Klausel in den Arbeitsver­trag aufzunehme­n, die das verbietet. »Doch solche Klauseln sind unwirksam«, sagt der Fachanwalt, Mitglied der AG Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. Selbst wer eine entspreche­nde Formulieru­ng in seinem Vertrag vorfindet, darf sich also mit den Kollegen über sein Gehalt austausche­n.

Der Arbeitgebe­r dürfe einen Mitarbeite­r lediglich dann zur Verschwieg­enheit verpflicht­en, wenn er ein berechtigt­es Interesse begründen kann und beispielsw­eise damit argumentie­rt, dass dann der Betriebsfr­ieden gestört werde.

Newspapers in German

Newspapers from Germany