Gesetz erlaubt Austausch übers Gehalt
Über ihr Gehalt zu sprechen, ist vielen Beschäftigten unangenehm. Aus arbeitsrechtlicher Perspektive ist es aber ganz klar erlaubt, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg. Es sei zwar bei Arbeitgebern beliebt, eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, die das verbietet. »Doch solche Klauseln sind unwirksam«, sagt der Fachanwalt, Mitglied der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Selbst wer eine entsprechende Formulierung in seinem Vertrag vorfindet, darf sich also mit den Kollegen über sein Gehalt austauschen.
Der Arbeitgeber dürfe einen Mitarbeiter lediglich dann zur Verschwiegenheit verpflichten, wenn er ein berechtigtes Interesse begründen kann und beispielsweise damit argumentiert, dass dann der Betriebsfrieden gestört werde.