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Vermieter gehört mit ins Boot

- Von Anne Katrin Herbst

Viele Mieter möchten in ihrer Wohnung selber Hand anlegen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.

Viele Mieter wollen nicht warten, bis der Vermieter modernisie­rt und die Kosten auf die Miete aufschlägt. Häufig ist in den Mietverträ­gen vereinbart, dass bauliche Veränderun­gen der Einwilligu­ng des Vermieters bedürfen. Das gilt für alle Maßnahmen, bei denen in die Bausubstan­z eingegriff­en wird, wie eine Badsanieru­ng, der Einbau von Dusche oder Isoliergla­sfenstern sowie eine Fußbodener­neuerung.

Keine Verpflicht­ung für den Vermieter

Allerdings ist der Vermieter nicht verpflicht­et, zuzustimme­n. Sein Interesse, Zeitpunkt und Art der Investitio­nen selbst zu bestimmen, ist legitim, so der Bundesgeri­chtshof (BGH, Az. VIII ZR 10/11). Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkas­sen rät dazu, »den Vermieter von vorn herein mit ins Boot zu nehmen, und zwar durch eine Modernisie­rungsverei­nbarung«.

In dem Vertrag sollte festgehalt­en werden, dass die Kosten der Modernisie­rung nicht auf die Miete umgelegt werden. Der Vermieter sollte nach dem Umbau nicht kündigen dürfen und während des Mietverhäl­tnisses nicht verlangen können, dass die baulichen Veränderun­gen wieder rückgängig gemacht werden.

Ein Sonderfall ergebe sich, so Nothaft, seit der Gesetzgebe­r ausdrückli­ch geregelt habe, dass ein behinderte­r Mieter die Zustimmung zu Umbauten für eine behinderte­ngerechte Nutzung fordern kann. In solchen Fällen dürfe der Vermieter sein »Ja« nur ausnahmswe­ise verweigern. Und seitdem die Möglichkei­t bestehe, die staatliche Eigenheimr­ente auch für barrierefr­eie Umbauten einzusetze­n, nutzten immer mehr Mieter diese Variante der Finanzieru­ng.

Was sollte die Modernisie­rungsverei­nbarung unbedingt beinhalten?

– eine detaillier­te Beschreibu­ng der Baumaßnahm­en;

– die Höhe der Kosten, möglichst mit Kostenvora­nschlag vom Handwerker;

– eine Regelung, was nach dem Auszug des Mieters mit den Umbauten passiert.

Mustervert­räge zur Modernisie­rungsverei­nbarungen findet man zum Beispiel in »Das Mieter-Handbuch« von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw).

»Das Mieter-Handbuch« der vznrw ist bestellbar im Online-Shop unter www.ratgeber-verbrauche­rzentrale.de oder unter (0211) 3809-555. Man bekommt es auch im Buchhandel.

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