Kostenlos muss wirklich kostenlos sein
Wirbt ein Geldinstitut mit einem »kostenlosen Girokonto«, dürfen dem Kunden für die Kontoführung und damit verbundene Dienstleistungen keinerlei Kosten entstehen.
Verlangt die Bank trotz ihrer Werbeaussagen eine Gebühr für die Kontokarte, handelt es sich um eine Irreführung des Verbrauchers und damit um unlautere Werbung. So entschied das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 7. Dezember 2018 (Az. 38 O 84/18). Der Hintergrund: Eine Bank hatte für ein »kostenloses Girokonto« geworben. Alle mit dem Konto verbundenen Leistungen seien kostenlos. Kunden hätten die Möglichkeit, an über 18 000 Automaten mit der Kontokarte Geld abzuheben. Für diese Karte verlangte die Bank jedoch 9,50 Euro pro Kalenderjahr.
Ein Wettbewerbsverein ging gegen die Werbung vor: Das Konto sei gerade nicht kostenlos, wenn Geldabheben nur mit einer kostenpflichtigen Karte möglich sei. Hier handle es sich um eine Irreführung von Verbrauchern. Die Bank berief sich darauf, dass in der Werbung gar nicht von der Karte die Rede gewesen sei. Die Kontoführung selbst sei tatsächlich kostenlos. Der Wettbewerbsverein ging vor Gericht, um diese Werbung untersagen zu lassen
Das Urteil: Das Gericht sah die Werbeaussagen der Bank als unzulässig an. Der Verbraucher erwarte, dass die Ausstellung einer Bankkarte, um Geld am Automaten abzuheben, mit der Kontoeröffnung einhergehe – und zwar auch dann, wenn ein gesonderter Vertrag über die Kartennutzung abzuschließen sei. Besonders wegen der wiederholten Verwendung des Wortes »kostenlos« entstünde der Eindruck, dass nicht nur die Kontoführung, sondern auch die Ausstellung der Karte kostenlos sei. Das Gericht untersagte der Bank, für das Girokonto weiter in der bisherigen Form zu werben.
Wichtig für die Verbraucher
Während gegen das vorliegende Urteil noch Rechtsmittel der Bank möglich sind, sind andere, gleichlautende Entscheidungen bereits rechtskräftig. Es kommt immer wieder vor, dass Geldinstitute mit kostenloser Kontoführung werben, obwohl dann schließlich doch Kosten anfallen – zum Beispiel für eine Bankkarte. Hier lohnt sich für Verbraucher, beim Vergleichen von Angeboten genau hinzuschauen und auch das Kleingedruckte zu lesen.