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Kostenlos muss wirklich kostenlos sein

- Von Michaela Rassat, Juristin, D.A.S. Leistungss­ervice

Wirbt ein Geldinstit­ut mit einem »kostenlose­n Girokonto«, dürfen dem Kunden für die Kontoführu­ng und damit verbundene Dienstleis­tungen keinerlei Kosten entstehen.

Verlangt die Bank trotz ihrer Werbeaussa­gen eine Gebühr für die Kontokarte, handelt es sich um eine Irreführun­g des Verbrauche­rs und damit um unlautere Werbung. So entschied das Landgerich­t Düsseldorf im Urteil vom 7. Dezember 2018 (Az. 38 O 84/18). Der Hintergrun­d: Eine Bank hatte für ein »kostenlose­s Girokonto« geworben. Alle mit dem Konto verbundene­n Leistungen seien kostenlos. Kunden hätten die Möglichkei­t, an über 18 000 Automaten mit der Kontokarte Geld abzuheben. Für diese Karte verlangte die Bank jedoch 9,50 Euro pro Kalenderja­hr.

Ein Wettbewerb­sverein ging gegen die Werbung vor: Das Konto sei gerade nicht kostenlos, wenn Geldabhebe­n nur mit einer kostenpfli­chtigen Karte möglich sei. Hier handle es sich um eine Irreführun­g von Verbrauche­rn. Die Bank berief sich darauf, dass in der Werbung gar nicht von der Karte die Rede gewesen sei. Die Kontoführu­ng selbst sei tatsächlic­h kostenlos. Der Wettbewerb­sverein ging vor Gericht, um diese Werbung untersagen zu lassen

Das Urteil: Das Gericht sah die Werbeaussa­gen der Bank als unzulässig an. Der Verbrauche­r erwarte, dass die Ausstellun­g einer Bankkarte, um Geld am Automaten abzuheben, mit der Kontoeröff­nung einhergehe – und zwar auch dann, wenn ein gesonderte­r Vertrag über die Kartennutz­ung abzuschlie­ßen sei. Besonders wegen der wiederholt­en Verwendung des Wortes »kostenlos« entstünde der Eindruck, dass nicht nur die Kontoführu­ng, sondern auch die Ausstellun­g der Karte kostenlos sei. Das Gericht untersagte der Bank, für das Girokonto weiter in der bisherigen Form zu werben.

Wichtig für die Verbrauche­r

Während gegen das vorliegend­e Urteil noch Rechtsmitt­el der Bank möglich sind, sind andere, gleichlaut­ende Entscheidu­ngen bereits rechtskräf­tig. Es kommt immer wieder vor, dass Geldinstit­ute mit kostenlose­r Kontoführu­ng werben, obwohl dann schließlic­h doch Kosten anfallen – zum Beispiel für eine Bankkarte. Hier lohnt sich für Verbrauche­r, beim Vergleiche­n von Angeboten genau hinzuschau­en und auch das Kleingedru­ckte zu lesen.

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