Polizei darf Demofotos nicht ins Netz stellen
Münster. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf nicht länger Fotos von Demonstrationen oder Versammlungen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit machen und in den sozialen Medien veröffentlichen. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt. Das Land NRW war am OVG gegen das Urteil aus der Vorinstanz in Berufung gegangen. Das Erstellen von Fotos durch Polizeibeamte sei ein Eingriff in das Versammlungsgrundrecht, begründete das OVG die Entscheidung zu einer Demonstration im Mai 2018 in Essen. Solche Aufnahmen können sich auf das Verhalten der Teilnehmer auswirken. Das Urteil betrifft nicht das Fotografieren und Erstellen von Videos zur Gefahrenabwehr.