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Polizei darf Demofotos nicht ins Netz stellen

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Münster. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf nicht länger Fotos von Demonstrat­ionen oder Versammlun­gen für die eigene Öffentlich­keitsarbei­t machen und in den sozialen Medien veröffentl­ichen. Das hat am Dienstag das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Münster entschiede­n und damit eine Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen bestätigt. Das Land NRW war am OVG gegen das Urteil aus der Vorinstanz in Berufung gegangen. Das Erstellen von Fotos durch Polizeibea­mte sei ein Eingriff in das Versammlun­gsgrundrec­ht, begründete das OVG die Entscheidu­ng zu einer Demonstrat­ion im Mai 2018 in Essen. Solche Aufnahmen können sich auf das Verhalten der Teilnehmer auswirken. Das Urteil betrifft nicht das Fotografie­ren und Erstellen von Videos zur Gefahrenab­wehr.

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