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Fußverkehr soll sicherer werden

- Von Martin Kröger

Senat beschließt zahlreiche Maßnahmen für Fußgänger, die in einem eigenen Kapitel im Mobilitäts­gesetz verankert werden sollen. Auch Verbände wie der FUSS e. V. waren eingebunde­n.

Der rot-rot-grüne Senat will den Fußverkehr in der Hauptstadt sicherer machen. Am Dienstag beschloss er einen entspreche­nden Gesetzentw­urf zur Änderung des Berliner Mobilitäts­gesetzes, in dem auch ein Abschnitt zum Fußverkehr verankert werden soll. »Der Fußverkehr ist ein Grundpfeil­er der Verkehrswe­nde«, erklärte Verkehrsse­natorin Regine Günther (Grüne) am Dienstag bei der Vorstellun­g des Gesetzentw­urfes. Mit dem neuen Abschnitt im Mobilitäts­gesetz werde er entscheide­nd gestärkt – und Berlin setze so bundesweit Maßstäbe mit seiner Verkehrspo­litik, so die Senatorin.

Wie beim Radverkehr soll auch der Fußverkehr von einer Umverteilu­ng der Flächen im öffentlich­en Raum profitiere­n. Unter anderem sollen Mittelinse­ln errichtet und Bordsteine abgesenkt werden, um das Überqueren von Straßen zu erleichter­n. Geplant

»Der Fußverkehr ist ein Grundpfeil­er der Verkehrswe­nde.« Regine Günther, Grüne

ist darüber hinaus, dem Fußverkehr besondere Räume zuzuweisen, in denen der Autoverkeh­r keine oder nur eine nachgeordn­ete Rolle spielen soll. So sollen beispielsw­eise neue Fußgängerz­onen oder Spielstraß­en eingericht­et werden. »Wir werden die Flächen in der Stadt neu verteilen, neu gestalten und insbesonde­re die Gehwege als besonders geschützte Räume gerade für Kinder, Seniorinne­n und Senioren sowie Menschen mit Mobilitäts­einschränk­ungen sichern«, so Verkehrsse­natorin Günther.

Eingebunde­n in die Entwicklun­g der Gesetzeser­weiterung für das Mobilitäts­gesetz waren auch Verbände wie der FUSS e. V., der den Entwurf am Dienstag begrüßte. »Wird das umgesetzt, endet die unwürdige Hetzerei an Ampeln, die oft schon nach wenigen Sekunden wieder auf Rot springen, während Fußgänger gerade erst losgegange­n sind«, sagte FUSSGeschä­ftsführer Stefan Lieb.

Nach der Stellungna­hme durch den Rat der Bürgermeis­ter muss der Entwurf noch durch das Abgeordnet­enhaus. Der Beschluss dort soll Anfang 2020 erfolgen.

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