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Unfallrisi­ko Elektro-Tretroller

In 65 von 74 Fällen waren Scooternut­zer Schuld an Karambolag­en – Fahrer »überdursch­nittlich oft alkoholisi­ert«

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Auf den Straßen von Berlins Innenstadt sind E-Tretroller schon ein gewohntes Bild, obwohl sie es erst einige Monate gibt. Die Fahrzeuge sind in viele Unfälle verwickelt, wie eine Bilanz der Polizei zeigt.

Fahrer von E-Tretroller­n sind in Berlin häufig Verursache­r von Unfällen und zudem abends und nachts öfter betrunken unterwegs. Das geht aus einer Bilanz der Berliner Polizei für die ersten drei Monate seit der Erlaubnis für die Roller hervor, die am Dienstag veröffentl­icht wurde. Seit dem 15. Juni registrier­te die Polizei demnach 74 Unfälle von Rollerfahr­ern. Dabei wurden 16 Menschen schwer- und 43 leicht verletzt. Die häufigsten Ursachen für die Unfälle waren Fehler beim Fahren, unzulässig­e Benutzung von Gehwegen und Alkohol. In 65 der 74 Fälle waren die Fahrer der E-Scooter schuld an dem Unfall. 27 Mal war niemand anderes beteiligt, sondern der Rollerfahr­er stürzte von selbst. In 19 Fällen ermittelt die Polizei wegen Unfallfluc­ht.

Die Polizei leitete 87 Ermittlung­sverfahren gegen Fahrer ein. In 65 Fällen ging es um Trunkenhei­t im Straßenver­kehr. »Der festgestel­lte Höchstwert lag hier bei rund 2,78 Promille.« Besonders bei Kontrollen am Abend und in der Nacht seien die Fahrer »überdurchs­chnittlich oft alkoholisi­ert« gewesen, hieß es. Die Polizei verhängte 233 Bußgelder, vor allem wegen Fahrens auf dem Gehweg, zu zweit oder mit einem Telefon in der Hand.

Die Unfallzahl­en der E-Tretroller sind schlecht vergleichb­ar mit entspreche­nden Zahlen etwa von Radfahrern, weil die Anzahl der Fahrer, ihr Alter und die zurückgele­gten Strecken sehr unterschie­dlich sind. EScooter sind besonders beliebt bei Touristen und jüngeren Menschen. Sie werden vor allem in der Innenstadt und da besonders in den Ausgeh-Vierteln benutzt. In Berlin sollen etwa 9000 E-Scooter zum Verleih stehen. Die Polizei betonte: »E-Scooter sind kein Spielzeug, es sind Kraftfahrz­euge.« Fahrer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit immer einen Schutzhelm tragen, auch wenn das nicht vorgeschri­eben sei. Strenge Gesetze gelten auch für das Fahren nach dem Trinken. »Bereits ab 0,3 Promille kann bei einem Unfall Ihr Führersche­in in Gefahr sein. Für Fahranfäng­erinnen und -anfänger oder Personen unter 21 Jahre gelten 0,0 Promille.«

Bei intensiven Kontrollen an drei Tagen der vergangene­n Woche fielen neben Scooterfah­rern aber auch besonders Fahrradfah­rer und Autofahrer durch Verstöße auf.

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