Unfallrisiko Elektro-Tretroller
In 65 von 74 Fällen waren Scooternutzer Schuld an Karambolagen – Fahrer »überdurschnittlich oft alkoholisiert«
Auf den Straßen von Berlins Innenstadt sind E-Tretroller schon ein gewohntes Bild, obwohl sie es erst einige Monate gibt. Die Fahrzeuge sind in viele Unfälle verwickelt, wie eine Bilanz der Polizei zeigt.
Fahrer von E-Tretrollern sind in Berlin häufig Verursacher von Unfällen und zudem abends und nachts öfter betrunken unterwegs. Das geht aus einer Bilanz der Berliner Polizei für die ersten drei Monate seit der Erlaubnis für die Roller hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Seit dem 15. Juni registrierte die Polizei demnach 74 Unfälle von Rollerfahrern. Dabei wurden 16 Menschen schwer- und 43 leicht verletzt. Die häufigsten Ursachen für die Unfälle waren Fehler beim Fahren, unzulässige Benutzung von Gehwegen und Alkohol. In 65 der 74 Fälle waren die Fahrer der E-Scooter schuld an dem Unfall. 27 Mal war niemand anderes beteiligt, sondern der Rollerfahrer stürzte von selbst. In 19 Fällen ermittelt die Polizei wegen Unfallflucht.
Die Polizei leitete 87 Ermittlungsverfahren gegen Fahrer ein. In 65 Fällen ging es um Trunkenheit im Straßenverkehr. »Der festgestellte Höchstwert lag hier bei rund 2,78 Promille.« Besonders bei Kontrollen am Abend und in der Nacht seien die Fahrer »überdurchschnittlich oft alkoholisiert« gewesen, hieß es. Die Polizei verhängte 233 Bußgelder, vor allem wegen Fahrens auf dem Gehweg, zu zweit oder mit einem Telefon in der Hand.
Die Unfallzahlen der E-Tretroller sind schlecht vergleichbar mit entsprechenden Zahlen etwa von Radfahrern, weil die Anzahl der Fahrer, ihr Alter und die zurückgelegten Strecken sehr unterschiedlich sind. EScooter sind besonders beliebt bei Touristen und jüngeren Menschen. Sie werden vor allem in der Innenstadt und da besonders in den Ausgeh-Vierteln benutzt. In Berlin sollen etwa 9000 E-Scooter zum Verleih stehen. Die Polizei betonte: »E-Scooter sind kein Spielzeug, es sind Kraftfahrzeuge.« Fahrer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit immer einen Schutzhelm tragen, auch wenn das nicht vorgeschrieben sei. Strenge Gesetze gelten auch für das Fahren nach dem Trinken. »Bereits ab 0,3 Promille kann bei einem Unfall Ihr Führerschein in Gefahr sein. Für Fahranfängerinnen und -anfänger oder Personen unter 21 Jahre gelten 0,0 Promille.«
Bei intensiven Kontrollen an drei Tagen der vergangenen Woche fielen neben Scooterfahrern aber auch besonders Fahrradfahrer und Autofahrer durch Verstöße auf.