Keine Haftentlassung für Holocaust-Leugnerin
Hamm. Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld bestätigt, nach der die Haftstrafe der heute 90-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sagte ein Sprecher des OLG am Dienstag. Seit Mai 2018 sitzt sie wegen mehrfacher Volksverhetzung im geschlossenen Vollzug in Bielefeld-Brackwede zwei Strafen der Landgerichte Detmold und Verden ab. Laut Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Haftentlassung beantragen. Das Landgericht Bielefeld sah für Haverbeck allerdings keine günstige Prognose und lehnte ihren Antrag ab. Haverbeck wurde bereits mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt.