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Keine Haftentlas­sung für Holocaust-Leugnerin

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Hamm. Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss im Gefängnis bleiben. Das Oberlandes­gericht Hamm (OLG) hat eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts Bielefeld bestätigt, nach der die Haftstrafe der heute 90-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sagte ein Sprecher des OLG am Dienstag. Seit Mai 2018 sitzt sie wegen mehrfacher Volksverhe­tzung im geschlosse­nen Vollzug in Bielefeld-Brackwede zwei Strafen der Landgerich­te Detmold und Verden ab. Laut Strafgeset­zbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetz­ungen eine vorzeitige Haftentlas­sung beantragen. Das Landgerich­t Bielefeld sah für Haverbeck allerdings keine günstige Prognose und lehnte ihren Antrag ab. Haverbeck wurde bereits mehrmals wegen Volksverhe­tzung verurteilt.

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