Kein Treffen von Neonazis in Ostritz
Dresdener Gericht lehnt Eilantrag gegen Verbot ab
Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verbot der als Neonazi-Kampfsportevent eingestuften Veranstaltung »Kampf der Nibelungen« im sächsischen Ostritz in einer Eilentscheidung bestätigt. Den Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot durch die Stadt Ostritz lehnte das Dresdner Gericht am Mittwoch ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Gegen den Gerichtsbeschluss ist Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.
Die Kampfsportveranstaltung »Kampf der Nibelungen« sollte am Samstag in Ostritz stattfinden. Die Stadt hatte ihr Verbot am vergangenen Freitag damit begründet, dass von der Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Die Veranstaltung habe keinen Sportcharakter, sondern diene der rechtsextremen Kampfertüchtigung und damit der Vorbereitung eines politischen Kampfs.
Die Kammer stützte ihre Entscheidung gegen den Veranstalter auf eine Interessenabwägung. Dabei gelangte sie zur Überzeugung, dass das öffentliche Interesse an der Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnung das wirtschaftlichen Interesse des Veranstalters überwiege.