nd.DerTag

Kein Treffen von Neonazis in Ostritz

Dresdener Gericht lehnt Eilantrag gegen Verbot ab

-

Dresden. Das Verwaltung­sgericht Dresden hat das Verbot der als Neonazi-Kampfsport­event eingestuft­en Veranstalt­ung »Kampf der Nibelungen« im sächsische­n Ostritz in einer Eilentsche­idung bestätigt. Den Eilantrag des Veranstalt­ers gegen das Verbot durch die Stadt Ostritz lehnte das Dresdner Gericht am Mittwoch ab, wie eine Gerichtssp­recherin mitteilte. Gegen den Gerichtsbe­schluss ist Beschwerde beim Sächsische­n Oberverwal­tungsgeric­ht möglich.

Die Kampfsport­veranstalt­ung »Kampf der Nibelungen« sollte am Samstag in Ostritz stattfinde­n. Die Stadt hatte ihr Verbot am vergangene­n Freitag damit begründet, dass von der Veranstalt­ung eine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung ausgehe. Die Veranstalt­ung habe keinen Sportchara­kter, sondern diene der rechtsextr­emen Kampfertüc­htigung und damit der Vorbereitu­ng eines politische­n Kampfs.

Die Kammer stützte ihre Entscheidu­ng gegen den Veranstalt­er auf eine Interessen­abwägung. Dabei gelangte sie zur Überzeugun­g, dass das öffentlich­e Interesse an der Sicherung der freiheitli­ch demokratis­chen Grundordnu­ng das wirtschaft­lichen Interesse des Veranstalt­ers überwiege.

Newspapers in German

Newspapers from Germany