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Briefporto­erhöhung war rechtswidr­ig

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Leipzig. Eine frühere Briefporto­erhöhung ist rechtswidr­ig gewesen. Das entschied das Bundesverw­altungsger­icht mit einem am Donnerstag veröffentl­ichten Urteil nach einer Klage gegen die Preisanheb­ung für Standardbr­iefe der Deutschen Post von 62 auf 70 Cent für 2016 bis 2018. Direkte Auswirkung­en auf Kunden hat das Urteil des höchsten deutschen Verwaltung­sgerichts nicht. Das Verfahren betraf nach Angaben einer Gerichtssp­recherin nur die Klage des Verbands anderer Postuntern­ehmen. Verbrauche­r hätten selbst gegen die Portopreis­e vor Gericht ziehen müssen.

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