Briefportoerhöhung war rechtswidrig
Leipzig. Eine frühere Briefportoerhöhung ist rechtswidrig gewesen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil nach einer Klage gegen die Preisanhebung für Standardbriefe der Deutschen Post von 62 auf 70 Cent für 2016 bis 2018. Direkte Auswirkungen auf Kunden hat das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts nicht. Das Verfahren betraf nach Angaben einer Gerichtssprecherin nur die Klage des Verbands anderer Postunternehmen. Verbraucher hätten selbst gegen die Portopreise vor Gericht ziehen müssen.