Fällt das unter Meinungsfreiheit?
Zu »Vorbereitung auf die Konterrevolution«, 26.5., S. 2; online: dasND.de/1137068
Alles bekannt – und es wird nichts dagegen getan. Ist also gewollt? Ist das vereinbar mit dem Grundgesetz? Fällt das unter Meinungsfreiheit, oder gibt es ein Schlupfloch, in dem rechtsgerichtete Parolen wieder salonfähig werden? Da muss man Angst vor der Zukunft haben.