Jobcenter sollen für Nachhilfe bezahlen
Braunschweig. Das Sozialgericht Braunschweig hat in einem Eilverfahren entscheiden, dass Kindern aus Familien in Hartz-IV-Bezug vom Jobcenter auch dann eine Kostenübernahme einer Lernförderung zusteht, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist. Das Jobcenter hatte den Antrag auf Lernförderung der vor Gericht klagenden Familie abgelehnt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass angesichts der anhaltenden Pandemie nicht erwartet werden könne, dass der Antragssteller ohne eine außerschulische Lernförderung die wesentlichen Lernziele erreichen wird.