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Jobcenter sollen für Nachhilfe bezahlen

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Braunschwe­ig. Das Sozialgeri­cht Braunschwe­ig hat in einem Eilverfahr­en entscheide­n, dass Kindern aus Familien in Hartz-IV-Bezug vom Jobcenter auch dann eine Kostenüber­nahme einer Lernförder­ung zusteht, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist. Das Jobcenter hatte den Antrag auf Lernförder­ung der vor Gericht klagenden Familie abgelehnt. Das Gericht begründet die Entscheidu­ng damit, dass angesichts der anhaltende­n Pandemie nicht erwartet werden könne, dass der Antragsste­ller ohne eine außerschul­ische Lernförder­ung die wesentlich­en Lernziele erreichen wird.

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