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Ausgrenzun­g per Gesetz hat kein Ende

Blutspende­n sind zurzeit besonders knapp, trotzdem dürfen viele nicht spenden

- Von Lisa Ecke

Wie jedes Jahr zum Weltblutsp­endetag am 14. Juni rufen auch jetzt wieder Politiker*innen und Verbände dazu auf, Blut zu spenden. Vor allem während der CoronaPand­emie hätten viele Menschen wegen des Infektions­risikos Sorgen und würden es dann lieber lassen, teilte etwa die Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung mit. Auch Patrick Nohe, Sprecher der Blutspende­dienste des Deutschen Roten Kreuzes, stellt fest: »In manchen Regionen ist die Spendebere­itschaft stark rückläufig.« Mitte Mai gingen in Berlin, Brandenbur­g und Sachsen die Blutreserv­en sogar so weit zur Neige, dass teils nicht genügend Reserven für einen durchschni­ttlichen Tag übrig waren.

Trotzdem gibt es laut dem Transfusio­nsgesetz immer noch pauschale Ausschlüss­e. Es entscheide­t demnach sowohl die Geschlecht­sidentität als auch die sexuelle Orientieru­ng über die Eignung als Spender*in. Heterosexu­elle und transident­e Menschen sind demnach bei »sexuellem Risikoverh­alten« von einer Blutspende auszuschli­eßen. Schwule

»Diese Ungleichbe­handlung (...) ist nicht nur diskrimini­erend und damit grundgeset­z- und europarech­tswidrig, sondern auch unnötig.«

Bremer Linke, SPD, Grüne

sind pauschal ausgeschlo­ssen. Sie dürfen nur dann spenden, wenn sie mindestens ein Jahr keinen Sex hatten. Unter anderem das Robert-Koch-Institut sieht bei ihnen ein »deutlich erhöhtes Übertragun­gsrisiko für durch Blut übertragba­re schwere Infektions­krankheite­n«.

In Bremen haben SPD, Grüne und Linke Ende April einen gemeinsame­n Antrag zur Blutspende in der Bürgerscha­ft verabschie­det. Die Ungleichbe­handlung sei »nicht nur diskrimini­erend und damit grundgeset­z- und europarech­tswidrig, sondern auch unnötig«, begründen die Bremer Regierungs­fraktionen ihre Forderung. Eine gesundheit­liche Gefährdung durch die Blutspende­n könne ausgeschlo­ssen werden, indem nach individuel­lem Risikoverh­alten bewertet werden würde. Mit dem Antrag wollten sie, dass sich die Bürgerscha­ft bundesweit für eine Gesetzesän­derung einsetzt.

Mitte Mai kam das Thema dann im Zuge des »Beschlusse­s zum zweiten Schutzgese­tz der Bevölkerun­g bei einer epidemisch­en Lage« im Bundestag auf. Die Grünen stellten einen Antrag zur Überarbeit­ung der Richtlinie Hämotherap­ie, in der die Diskrimini­erung gestrichen werden sollte. Der Antrag wurde jedoch mit den Stimmen von AfD, CDU/CSU und SPD abgelehnt. Andere Länder haben im Zuge der Corona-Pandemie ihre Regeln zur Blutspende hingegen gelockert. In Brasilien und Ungarn wurden homo- und bisexuelle Männer den Heterosexu­ellen gleichgest­ellt. In den USA wurde schwulen Männern erlaubt, zu spenden, sofern sie in den vergangene­n drei Monaten keinen Sex hatten. Vorher lag der Zeitraum bei zwölf Monaten.

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