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Wahlgesetz in Südafrika teils verfassung­swidrig

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Johannesbu­rg. Südafrikas Verfassung­sgericht hat das Wahlgesetz des Landes in Teilen für verfassung­swidrig erklärt. Dass Kandidaten ohne eine Parteizuge­hörigkeit nicht an National- und Provinzwah­len teilnehmen könnten, verstoße gegen die Verfassung, erklärte Verfassung­srichter Mbuyiseli Madlanga am Donnerstag. Das Parlament muss das Gesetz nun überarbeit­en. Derzeit geben die Wähler ihre Stimme für Parteien ab, die ihre Sitze dann an ihre Listenmitg­lieder verteilen.

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