Wahlgesetz in Südafrika teils verfassungswidrig
Johannesburg. Südafrikas Verfassungsgericht hat das Wahlgesetz des Landes in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dass Kandidaten ohne eine Parteizugehörigkeit nicht an National- und Provinzwahlen teilnehmen könnten, verstoße gegen die Verfassung, erklärte Verfassungsrichter Mbuyiseli Madlanga am Donnerstag. Das Parlament muss das Gesetz nun überarbeiten. Derzeit geben die Wähler ihre Stimme für Parteien ab, die ihre Sitze dann an ihre Listenmitglieder verteilen.