Kein Geld für Verspätung wegen Randale
Luxemburg. Bei Verspätungen oder Annullierungen von Nachfolgeflügen wegen eines randalierenden Passagiers können Airlines nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von der Entschädigungspflicht befreit sein. Unter bestimmten Voraussetzungen könne das störende Verhalten eines Fluggastes einen »außergewöhnlichen Umstand« darstellen, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag.