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Kein Geld für Verspätung wegen Randale

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Luxemburg. Bei Verspätung­en oder Annullieru­ngen von Nachfolgef­lügen wegen eines randaliere­nden Passagiers können Airlines nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs von der Entschädig­ungspflich­t befreit sein. Unter bestimmten Voraussetz­ungen könne das störende Verhalten eines Fluggastes einen »außergewöh­nlichen Umstand« darstellen, entschiede­n die Luxemburge­r Richter am Donnerstag.

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