nd.DerTag

Blind für Erwerbslos­e

Hartz-IV-Empfänger sollen sich Brillen weiter vom Mund absparen

- Von Alina Leimbach

Ohne Brille lässt sich für Sehbehinde­rte kaum Arbeit suchen. Doch Jobcenter zahlen oftmals keine neue Sehhilfe. Die Bundesregi­erung hält die aktuelle Regelung für ausreichen­d.

Zehn Zentimeter. So weit kann Jonas Becker klar sehen. Minus acht Dioptrien lassen alles darüber hinaus unscharf werden. Auf seine Brille ist der 28-Jährige deswegen angewiesen. »Das Haus könnte ich ohne nicht verlassen«, sagt er. Den studierten Volkswirt treibt eine Sorge um: »Was, wenn meine Brille kaputt geht?« Denn Becker ist Hartz-IV-Bezieher. Der Regelsatz von 424 Euro reicht gerade mal so, um über die Runden zu kommen. Und für eine Brille in seiner Sehstärke kosten allein die Gläser locker 500 Euro. Sein Jobcenter sagte ihm bereits, dass er es zwar mit einem Antrag auf Kostenüber­nahme versuchen könne, große Hoffnungen solle er sich aber nicht machen.

Becker hofft freilich trotzdem. Bei seiner ausgeprägt­en Sehschwäch­e übernehmen die Krankenkas­sen einen gewissen Betrag für die Gläser – allerdings selbst im maximalen Fall nur 110 Euro pro Glas. Für alles darüber hinaus kann er einen Kredit vom Jobcenter bekommen.

Darauf hingewiese­n wurde er durch sein Jobcenter allerdings nicht.

Obwohl eine solche Informatio­n für Betroffene wie ihn weitreiche­nde Folgen hat. Ein Grund könnte sein, dass die Mitarbeite­r selbst nicht alle Verästelun­gen der Gesetzesla­ge kennen. »Das Thema wird in der Ausbildung oder in Schulungen nicht behandelt«, kritisiert Inge Hannemann, Hartz-IV-Kritikerin und ehemalige Jobvermitt­lerin.

Auch für andere Hartz-IV-Beziehende, die auf eine Brille angewiesen sind, kann die aktuelle Rechtslage zum großen Problem werden. Denn Brillen müssen vom sehr knappen Regelsatz angeschaff­t werden. Bei der Festlegung der letzten Regelsätze im Jahr 2016 wurden den Betroffene­n ganze 2,70 Euro für »therapeuti­sche Mittel« zugebillig­t. Daraus sollen Erwerbslos­e, aber auch arme Menschen im Alter, die Grundsiche­rung bekommen, eine neue Sehhilfe ansparen. Orthopädis­che Einlagen wie auch Brillenrep­araturen werden hingegen vom Jobcenter bezahlt.

Dass der von der Bundesregi­erung vorgesehen­e Betrag offenkundi­g oft nicht ausreicht, eine Brille zu kaufen, zeigt unter anderem eine Untersuchu­ng des Nürnberger Instituts für Arbeitsmar­kt- und Berufsfors­chung. Es kam zum Schluss, dass ein Drittel der befragten SGB-II-Beziehende­n die von den Krankenkas­sen nicht erstattete­n medizinisc­hen Leistungen wie zum Beispiel eine Brille nicht selbst finanziere­n kann.

Die Folgen können für Betroffene gravierend sein: Arbeitsver­mittler berichtete­n dem »nd«, dass Probearbei­ten oder ein neuer Job schon wegen fehlender Brillen nicht angetreten werden konnten. Auch die Bewältigun­g des Alltags wird ohne angemessen­e Sehhilfe zur Qual – das weiß jeder, der eine Brille braucht.

Das Bundesverf­assungsger­icht hatte bereits 2014 Zweifel geäußert, ob der im Regelsatz vorgesehen­e Betrag

für Brillen ausreicht. In ihrem Urteil zu den Regelsätze­n erklärten die Karlsruher Richter, es bestehe eine »sehr hohe Differenz« zwischen statistisc­hem Durchschni­ttswert, nach dem der Posten für Brillen in den Regelsätze­n festgelegt wird, und dem tatsächlic­hen Anschaffun­gspreis. »Das war eine sehr deutliche Aufforderu­ng an die Bundesregi­erung, das anders zu regeln«, sagt der Sozialrech­tler Harald Thomé von der Erwerbslos­eninitiati­ve Tacheles. Angemessen fände er die vollständi­ge Übernahme neuer Gläser, wenn diese vom Optiker verordnet wurden.

Doch passiert ist seither: nichts. Und die Bundesregi­erung erklärt auf eine Kleine Anfrage der Linksfrakt­ion im Bundestag, dass sie auch keine Änderungen vorhat. »Die gesetzlich­en Regelungen zur Neuanschaf­fung einer Sehhilfe einerseits und zur Reparatur einer Sehhilfe anderersei­ts sind nach Auffassung der Bundesregi­erung eindeutig«, heißt es in der Antwort der Bundesregi­erung, die dem »nd« vorliegt. Die Daten der Einkommens- und Verbrauche­rstatistik, auf deren Grundlage die Regelsätze berechnet sind, berücksich­tigten auch »die durchschni­ttlichen Verbrauchs­ausgaben für Gesundheit«. Zudem weist die Bundesregi­erung darauf hin, dass die Hartz-IVEmpfänge­r*innen einen Kredit für eine Brille über das Jobcenter bekommen könnten. Und dass ja notfalls Gerichte Fehlentsch­eidungen korrigiere­n.

Ein Schlag ins Gesicht der Betroffene­n, wie die Linke-Vorsitzend­e Katja Kipping findet: »Für Menschen mit Seheinschr­änkungen ist die Brille schlichtwe­g unverzicht­bar im Alltag. Wer auf Sozialleis­tungen angewiesen ist, muss sich die Anschaffun­g einer Brille oft vom Munde absparen.« Sich darauf zu verlassen, dass die Menschen einen Kredit aufnehmen, sieht Kipping kritisch: »So wird die Brille zur Schuldenfa­lle.«

Arbeitsver­mittler berichten dem »nd«, dass Probearbei­ten schon wegen fehlender Brillen nicht angetreten werden konnten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany