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Corona-Quarantäne nach Ankunft aus Risikogebi­et

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Potsdam. Wer nach Brandenbur­g einreist, muss ab 16. Juni nur bei Rückkehr aus einem Risikogebi­et in zweiwöchig­e Quarantäne zum Schutz vor der Ausbreitun­g des Coronaviru­s. Dann gilt eine neue Rechtsgrun­dlage für Quarantäne, wie das Gesundheit­sministeri­um am Sonnabend mitteilte. In der noch aktuellen Eindämmung­sverordnun­g ist Quarantäne nach einer Rückkehr aus allen Staaten außerhalb der EU inklusive Island, Liechtenst­ein, Norwegen, Schweiz und Großbritan­nien vorgeschri­eben. Als Risikogebi­et gilt nach den künftigen Brandenbur­ger Regeln ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlan­ds, für die zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine CoronaInfe­ktion bestand. Die Bundesregi­erung werde darüber entscheide­n, was als Risikogebi­et eingestuft wird, das Robert-Koch-Institut werde dies veröffentl­ichen, heißt es. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder von bis zu 3000 Euro.

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