Corona-Quarantäne nach Ankunft aus Risikogebiet
Potsdam. Wer nach Brandenburg einreist, muss ab 16. Juni nur bei Rückkehr aus einem Risikogebiet in zweiwöchige Quarantäne zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus. Dann gilt eine neue Rechtsgrundlage für Quarantäne, wie das Gesundheitsministerium am Sonnabend mitteilte. In der noch aktuellen Eindämmungsverordnung ist Quarantäne nach einer Rückkehr aus allen Staaten außerhalb der EU inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Großbritannien vorgeschrieben. Als Risikogebiet gilt nach den künftigen Brandenburger Regeln ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für die zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine CoronaInfektion bestand. Die Bundesregierung werde darüber entscheiden, was als Risikogebiet eingestuft wird, das Robert-Koch-Institut werde dies veröffentlichen, heißt es. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder von bis zu 3000 Euro.