Karlsruhe prüft niedrigen Lohn für Gefangenenarbeit
Karlsruhe. Arbeitende Strafgefangene verdienen weit unter Mindestlohn-Niveau – nun prüft das Bundesverfassungsgericht, ob das Grundgesetz zu einer Erhöhung verpflichtet. Zum Verhandlungsauftakt am Mittwoch kritisierte der Anwalt eines klagenden Häftlings in Karlsruhe, für zwölf Euro müsse ein Gefangener einen ganzen Tag arbeiten. Vertreter der für den Strafvollzug zuständigen Länder verwiesen andererseits darauf, dass Gefangenenarbeit nicht wirtschaftlich sei. Die Kosten würden die Erlöse weit übersteigen. Geklagt haben zwei Betroffene aus Bayern und NordrheinWestfalen. Für Donnerstag ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.