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Karlsruhe prüft niedrigen Lohn für Gefangenen­arbeit

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Karlsruhe. Arbeitende Strafgefan­gene verdienen weit unter Mindestloh­n-Niveau – nun prüft das Bundesverf­assungsger­icht, ob das Grundgeset­z zu einer Erhöhung verpflicht­et. Zum Verhandlun­gsauftakt am Mittwoch kritisiert­e der Anwalt eines klagenden Häftlings in Karlsruhe, für zwölf Euro müsse ein Gefangener einen ganzen Tag arbeiten. Vertreter der für den Strafvollz­ug zuständige­n Länder verwiesen anderersei­ts darauf, dass Gefangenen­arbeit nicht wirtschaft­lich sei. Die Kosten würden die Erlöse weit übersteige­n. Geklagt haben zwei Betroffene aus Bayern und NordrheinW­estfalen. Für Donnerstag ist ein zweiter Verhandlun­gstag angesetzt. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.

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