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Behandlung durch falschen Arzt wird nicht vergütet

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Kassel. Wenn ein falscher Arzt ohne gültigen Studienabs­chluss am Operations­tisch stand, hat das Krankenhau­s keinen Anspruch auf Vergütung von den Krankenkas­sen. Das gilt selbst dann, wenn sich der falsche Arzt durch gefälschte Dokumente eine echte Approbatio­n erschleich­en konnte, wie am Dienstag das Bundessozi­algericht entschied. Danach muss ein Krankenhau­s im Regierungs­bezirk Köln bis zu

30 000 Euro an die Krankenkas­se IKK classic zurückzahl­en. Das Krankenhau­s hatte von 2009 bis 2015 eine Person als Assistenza­rzt und später als Facharzt beschäftig­t – bis sich herausstel­lte, dass diese zwar Medizin studiert, aber nie die Abschlussp­rüfung abgelegt hatte.

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