Behandlung durch falschen Arzt wird nicht vergütet
Kassel. Wenn ein falscher Arzt ohne gültigen Studienabschluss am Operationstisch stand, hat das Krankenhaus keinen Anspruch auf Vergütung von den Krankenkassen. Das gilt selbst dann, wenn sich der falsche Arzt durch gefälschte Dokumente eine echte Approbation erschleichen konnte, wie am Dienstag das Bundessozialgericht entschied. Danach muss ein Krankenhaus im Regierungsbezirk Köln bis zu
30 000 Euro an die Krankenkasse IKK classic zurückzahlen. Das Krankenhaus hatte von 2009 bis 2015 eine Person als Assistenzarzt und später als Facharzt beschäftigt – bis sich herausstellte, dass diese zwar Medizin studiert, aber nie die Abschlussprüfung abgelegt hatte.