Bremer Senatorin: Auch Klimafolgen sind Asylgrund
Bremen. Das Bundesland Bremen fordert eine Änderung des Asylrechts, um die Folgen des Klimawandels als Fluchtgrund anzuerkennen. »Wer wegen Klima- und Umweltveränderungen seine Heimat verlassen muss, wird von Schutzinstrumenten wie der Genfer Flüchtlingskonvention derzeit nicht erfasst«, sagte Bremens Integrationssenatorin Anja Stahmann (Grüne). Klimaflüchtlingen dürfe auch nach Auffassung des UN-Menschenrechtsausschusses ein Recht auf Asyl nicht verwehrt werden, wenn ihr Leben in ihrer Heimat in Gefahr sei. Die Integrationsminister der Länder berieten am Donnerstag in Hamburg einen Antrag Brandenburgs und Bremens »Klimafolgen als Abschiebungshindernis anerkennen«. Als hoch industrialisiertes Land weise Deutschland einen im globalen Vergleich deutlich überdurchschnittlichen Treibhausgasausstoß aus. Daher müsse die Bundesrepublik ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden, indem sie sich für eine Anpassung internationaler Rechtsstandards einsetze und das eigene Asylrecht um Klimafolgen-Fluchtgründe ergänze