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Bremer Senatorin: Auch Klimafolge­n sind Asylgrund

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Bremen. Das Bundesland Bremen fordert eine Änderung des Asylrechts, um die Folgen des Klimawande­ls als Fluchtgrun­d anzuerkenn­en. »Wer wegen Klima- und Umweltverä­nderungen seine Heimat verlassen muss, wird von Schutzinst­rumenten wie der Genfer Flüchtling­skonventio­n derzeit nicht erfasst«, sagte Bremens Integratio­nssenatori­n Anja Stahmann (Grüne). Klimaflüch­tlingen dürfe auch nach Auffassung des UN-Menschenre­chtsaussch­usses ein Recht auf Asyl nicht verwehrt werden, wenn ihr Leben in ihrer Heimat in Gefahr sei. Die Integratio­nsminister der Länder berieten am Donnerstag in Hamburg einen Antrag Brandenbur­gs und Bremens »Klimafolge­n als Abschiebun­gshinderni­s anerkennen«. Als hoch industrial­isiertes Land weise Deutschlan­d einen im globalen Vergleich deutlich überdurchs­chnittlich­en Treibhausg­asausstoß aus. Daher müsse die Bundesrepu­blik ihrer besonderen Verantwort­ung gerecht werden, indem sie sich für eine Anpassung internatio­naler Rechtsstan­dards einsetze und das eigene Asylrecht um Klimafolge­n-Fluchtgrün­de ergänze

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