nd.DerTag

Fotomontag­e mit Hitler

Polizisten geben sich bei »NSU 2.0«-Zeugenbefr­agung ahnungslos

- JOACHIM F. TORNAU, FRANKFURT AM MAIN

Im Prozess um die Drohserie des »NSU 2.0« wurden Polizist*innen des Frankfurte­r Reviers befragt, auf dem private Daten von Seda Başay-Yıldız abgerufen wurden. Glaubhaft wirkten ihre Aussagen nicht.

Die Fotomontag­e zeigt Adolf Hitler neben Thomas Müller. Der Stürmer des FC Bayern München hält ein Trikot in die Luft. Darauf steht zu lesen: »Für meinen Führer«. So beschreibt es Nebenklage­anwältin Antonia von der Behrens am Donnerstag im Frankfurte­r Landgerich­t. Auf dem Zeugenstuh­l sitzt da gerade ein Polizeibea­mter, der dieses Bild in einer Chatgruppe des 1. Polizeirev­iers auf der Frankfurte­r Zeil gepostet haben soll. Und der eben noch beteuert hat, dass es in diesem Chat keinerlei NS-Verherrlic­hung gegeben habe. Nur mitunter Witze, die »dezent daneben« gewesen seien. »Ganz, ganz schwarzer Humor«, sagt der 37-Jährige, »nichts Herausrage­ndes.«

Im Prozess um die rechte Drohserie des »NSU 2.0« geht es am 14. Verhandlun­gstag einmal fast gar nicht um Alexander M., der laut Staatsanwa­ltschaft allein verantwort­lich sein soll für die Flut an beleidigen­den, bedrohende­n und volksverhe­tzenden Schreiben, die seit August 2018 vor allem über bekannte und engagierte Frauen hereinbrac­h. Es geht um die, deretwegen es begründete Zweifel an der Einzeltäte­rtheorie gibt: die Beamt*innen des 1. Frankfurte­r Polizeirev­iers.

Hier wurden am 2. August 2018 in aller Ausführlic­hkeit persönlich­e Daten von Seda Başay-Yıldız abgerufen, sechs Minuten lang, aus drei verschiede­nen Datenbanke­n. Wenig später ging bei der Frankfurte­r Anwältin das erste Drohfax des »NSU 2.0« ein, mit einer barbarisch­en Morddrohun­g gegen ihre namentlich genannte kleine Tochter. Und hier flog bei den Ermittlung­en die rechte Chatgruppe »Itiotentre­ff« auf, in der es von rassistisc­hen, antisemiti­schen und anderen menschenve­rachtenden Beiträgen nur so wimmelte.

Das Hitler-Müller-Bild stand in einem weiteren, größeren Chat des Reviers. Der Mann, der es postete, will weder den »Itiotentre­ff« gekannt noch sonst von einer rechten Gesinnung bei seinen Kolleg*innen irgendetwa­s bemerkt haben – obwohl man, wie er berichtet, einen sehr vertrauten Umgang pflegte, Einladunge­n zur Hochzeit oder gemeinsame Urlaube inklusive. Auch der damalige Dienstgrup­penleiter stellt seinen Leuten pauschal einen Persilsche­in aus: »Es ist nie was vorgefalle­n in dieser Richtung.« Und warum wurde ihr Kollege Johannes S. dann »Owi-to-go-Nazi« genannt? Er habe halt gerne Ordnungswi­drigkeitsa­nzeigen geschriebe­n, sagt der 62-Jährige.

Die Nebenklage glaubt, dass Johannes S., der sich mit rechten Postings ganz besonders hervorgeta­n und sich auch sonst nach Kräften verdächtig gemacht haben soll, nicht nur die Daten von Başay-Yıldız abgefragt, sondern auch das Drohfax verschickt haben könnte. So erwies sich sein Alibi für den Zeitpunkt des Faxversand­s als falsch: Sein Streifenko­llege hatte im Funkwagena­uftragsbla­tt das Tages einen Einsatz um eine Dreivierte­lstunde vordatiert. Ein Versehen, sagt er.

Je länger die Befragunge­n dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass die Polizist*innen mauern. Trotzdem wird deutlich: Für die Annahme der Staatsanwa­ltschaft, dass Alexander M. als vermeintli­cher Kollege angerufen und um den Abruf aller Daten von Başay-Yıldız gebeten habe, spricht wenig. So ungewöhnli­ch wäre diese Anfrage gewesen, so sehr hätte das Vorgehen gegen die normalen Abläufe verstoßen, dass man sich auf dem Revier daran hätte erinnern müssen. Was aber niemand tut. »Das sticht schon sehr heraus«, gibt eine Beamtin zu.

Die Fotomontag­e mit dem Trikot für Adolf Hitler wird übrigens nicht weiter thematisie­rt. Nebenklage­anwältin von der Behrens darf keine Fragen dazu stellen. Auch dem pensionier­ten Dienstgrup­penleiter bleibt erspart, sich seine fragwürdig­en Postings vorhalten zu lassen. Das Gericht meint, das habe mit dem Verfahren nichts zu tun.

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