nd.DerTag

Erfolgreic­h durch Verzögerun­g

Ulrike Henning über regulatori­sche Schwächen der Teil-Impfpflich­t

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Seit Mitte März gilt die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t für den Gesundheit­ssektor in Deutschlan­d. Spätestens seit die allgemeine Impfpflich­t im Bundestag scheiterte, ist es um die Verknüpfun­g von Impfen und Pflicht sehr ruhig geworden. Die jetzt langsam einlaufend­en Zahlen zu den gemeldeten Verstößen zeigen, dass es zwar ein Problem gibt – aber es erscheint sowohl den Einrichtun­gen wie auch den Bundesländ­ern lösbar. Und sei es durch eine »abgestufte Umsetzung« der Pflicht. Man könnte auch sagen, Konflikte werden ausgesesse­n, ihre Lösung in die Zukunft verschoben. Vermutlich will kein einziger Pflegedien­st, kein Heim und keine Klinik auch nur eine Fachkraft verlieren. Dass die Regel noch immer nicht ausreichen­d präzise ist sowie die Gesundheit­sämter noch immer nicht personell stabil genug sind, unterstütz­t diesen kaum offen ausgesproc­henen Wunsch.

Zusätzlich­es Ungemach droht der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t aus der Zukunft: Denn die gesetzlich­e Rechtsgrun­dlage läuft bereits am 31. Dezember aus. Gibt es im Herbst nur eine milde Ansteckung­swelle und keinen passenden Impfstoff, wäre es sinnlos, wenn Gesundheit­sämter erst dann oder dann noch Betretungs- oder Tätigkeits­verbote ausspreche­n.

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