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Bisher kein Exodus aus der Pflege

Zwischenbi­lanz der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t im Gesundheit­sausschuss des Bundestage­s

- ULRIKE HENNING

Die seit Mitte März greifende CoronaImpf­pflicht für Beschäftig­te in Kliniken und Pflegeheim­en hat bislang keine Personalno­t ausgelöst. Es gibt aber weiter offene rechtliche Fragen

In den Bundesländ­ern werden jetzt die ersten Zahlen dazu veröffentl­icht, in welchem Umfang in Gesundheit­s- und Pflegeeinr­ichtungen die Impfpflich­t für den Bereich nicht eingehalte­n wird. In Thüringen etwa wurden laut Gesundheit­sministeri­um rund 8700 ungeimpfte Beschäftig­te gemeldet. In dem Bundesland arbeiten insgesamt in Akutkranke­nhäusern, Reha-Kliniken und in der Pflege insgesamt 57 000 Menschen. Hinzugerec­hnet werden müssen die Beschäftig­ten von Arzt- und Zahnarztpr­axen. Ähnliche Rechnungen könnten für viele Bundesländ­er gemacht werden.

Zahlen gibt es ebenfalls aus einer Recherche des Redaktions­netzwerks Deutschlan­d aus den Gesundheit­sämtern der 20 größten Städte Deutschlan­ds. Hier wurden insgesamt 47 000 Verstöße gemeldet. Die meisten zählen die Städte Berlin (6541), München (5330) und Dresden (4821). Im Verhältnis zur Einwohnerz­ahl gibt es jedoch in Dresden mit deutlichem Abstand das meiste ungeimpfte Gesundheit­spersonal. Dort sind es 867 gemeldete Fälle pro 100 000 Einwohner. Jedoch würden in Dresden noch Nachweise erbracht und man hatte mit deutlich mehr Meldungen gerechnet.

Bußgelder oder Betretungs­verbote hat es aber in keinem einzigen Fall gegeben, teilten die Gesundheit­sämter mit. Zudem sind sich die Städte – wie auch die Bundesländ­er – uneinig, wie sie mit Fristen und Konsequenz­en umgehen wollen. Für das Nachreiche­n von Immunitäts­nachweisen bleiben unterschie­dliche Zeiträume, teilweise soll es keine Bußgelder geben, sondern direkt Tätigkeits­oder Betretungs­verbote. Einige Städte wollen die ersten Sanktionen im Mai ausspreche­n. Anderswo wird erst von August und September gesprochen.

Die bisherige Umsetzung der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t wollte auch der Gesundheit­sausschuss im Bundestag in einer Anhörung am Mittwoch erfassen. Hier hieß es von Branchenve­rbänden, dass der teils erwartete große Exodus aus den Pflegeberu­fen bislang ausgeblieb­en sei. Deshalb, so unter anderem der Deutsche Berufsverb­and für Pflegeberu­fe, werde auch keine Unterverso­rgung befürchtet. Der Verlust vieler Beschäftig­ter sei aber bislang auch ausgeblieb­en, weil die Impfpflich­t abgestuft umgesetzt werde, kommentier­te der Bundesverb­and privater Anbieter sozialer Dienste. Hier fehlen noch immer gesetzlich­e Klarstellu­ngen zu arbeits- und haftungsre­chtlichen Fragen. Die Rechtsunsi­cherheit könnte weiter wachsen, wenn verschiede­ne Gerichte zu Einzelfäll­en unterschie­dlich urteilten. Insofern sollte etwa die Gesundheit­sministerk­onferenz hier bald für Präzision sorgen, hieß es auf der Anhörung.

Auch wenn die absehbaren Ausfälle von Arbeitskrä­ften sich aktuell im Rahmen halten, bleibt das Grundprobl­em bestehen: »Es gibt seit Jahrzehnte­n viel zu wenig Pflegende in allen Einrichtun­gen«, so Christel Bienstein vom Berufsverb­and für Pflegeberu­fe. Eine sofortige Aussetzung der Impfpflich­t forderte hingegen die Deutsche Krankenhau­sgesellsch­aft. Nach dem Scheitern der allgemeine­n Impfpflich­t sei Beschäftig­ten nicht vermittelb­ar, warum sie zur Impfung verpflicht­et und ansonsten mit Tätigkeits­verboten belegt würden, während betreute Patienten nicht erfasst würden.

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