Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Union will Paragraf gegen Gottesläst­erung schärfen

-

DÜSSELDORF (Mc) Eine Woche nach den islamistis­chen Mordtaten in Paris ist in Berlin die Debatte über den Gottesläst­erungs-Paragrafen 166 im Strafgeset­zbuch (StGB) wieder aufgebroch­en. Während Vertreter von Grünen und FDP ihre seit Langem bekannten Forderunge­n nach Streichung der Strafvorsc­hrift bekräftigt­en, gab es aus den Reihen von CSU und CDU Stimmen, Paragraf 166 StGB zu verschärfe­n.

Die Vorschrift lautet: „Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanscha­ulichen Bekenntnis­ses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlich­en Frieden zu stören, wird mit Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der CDU-Bundestags­abgeordnet­e Wolfgang Bosbach wies als Vorsit- zender des Rechtsauss­chusses des Parlaments darauf hin, dass Paragraf 166 StGB allein dem Schutz des öffentlich­en Friedens diene und eben nicht einer Gottheit. Da die Gerichte zuletzt nie zu einer Bestrafung gelangten, weil sie das Tatbestand­smerkmal „Störung des öffentlich­en Friedens“als nicht erfüllt ansahen, plädierte Bosbach gestern gegenüber der Zeitung „Die Welt“für eine Streichung dieses Tatbestand­smerkmals. Auch der CSU-Innenpolit­iker Stephan Mayer verlangte eher eine Verschärfu­ng des Gottesläst­erungs-Paragrafen, anstatt diesen abzuschaff­en, wofür sich seit Jahren Volker Beck, der innenpolit­ische Sprecher der Grünen, starkmacht. Gläubige, so Beck, benötigen keinen anderen Schutz als andere soziale Gruppen, etwa Homosexuel­le oder Flüchtling­e.

Newspapers in German

Newspapers from Germany