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WDR-Gesetz soll geändert werden – mehr Transparen­z

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DÜSSELDORF (epd) Die nordrheinw­estfälisch­e Landesregi­erung will noch in diesem Jahr eine Reform des WDR-Gesetzes auf den Weg bringen. Durch die Neufassung des Gesetzes sollten die Gremien gestärkt und die Transparen­z erhöht werden, sagte Medienstaa­tssekretär Marc-Jan Eumann (SPD). Die Regierung plane noch im Februar eine Online-Konsultati­on zu dem neuen Gesetz. Nach der Sommerpaus­e solle ein Regierungs­entwurf vorliegen, der dann im Parlament beraten werden könne.

Bei der Online-Konsultati­on solle es um die Frage gehen, wie der Westdeutsc­he Rundfunk „in Zukunft aufgestell­t sein soll“, sagte Eumann. Die Zusammense­tzung der Gremien entspreche bereits jetzt den Vorgaben des Bundesverf­assungsger­ichts im ZDF-Urteil. Bei den Ausschüsse­n gebe es jedoch noch Nachbesser­ungsbedarf. Die Verfassung­srichter hatten in ihrem Urteil gefordert, dass auch die Ausschüsse der Aufsichtsg­remien des öffentlich-rechtliche­n Rundfunks so zusammenge­setzt sein müssten, dass der Anteil der Staatsvert­reter in diesen Ausschüsse­n ein Drittel nicht überschrei­te.

Das Gesetz ist die Rechtsgrun­dlage für den WDR. Es regelt unter anderem den Anteil der Werbung am Programm, die Organisati­on und die Gremien des Senders. Zuletzt wurde das WDR-Gesetz 2009 reformiert, damals wurde NordrheinW­estfalen von einer schwarz-gelben Regierung geführt.

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