Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Tageselter­n ziehen Klage gegen die Stadt zurück

Fünf Tagesmütte­r und -väter haben die Stadt in 13 Fällen auf höhere Bezahlung verklagt. Jetzt hat die Politik diese rückwirken­d beschlosse­n.

- VON JULIA HAGENACKER

KAARST Für viele Familien in Kaarst sind sie schon lange unverzicht­bar. Tagsüber ersetzen sie nach Möglichkei­t Mama und Papa, zumindest aber eine Kita. Sie betreuen bis zu fünf Kinder auf einmal, kaufen ein, bilden sich fort, kochen, waschen und tragen dabei das wirtschaft­liche Risiko. Dem gegenüber stand in Kaarst bis vor Kurzem eine nicht angemessen­e Vergütung. In 13 Fällen – seit Juni 2014 – haben fünf Tagesmütte­r und -väter die Stadt unter anderem auf eine Erhöhung der Geldleistu­ng verklagt. Dahinter steht eine Änderung im Kinderbild­ungsgesetz.

Denn: Im Mai vergangene­n Jahres wurde vom Landtag beschlosse­n, dass Tagespfleg­epersonen mit Neuverträg­en ab dem 1. August 2014 keine Zuzahlung von Eltern mehr entgegenne­hmen dürfen. Eltern sollten fortan, bei gleicher Anzahl an Betreuungs­stunden, entspreche­nd ihrem Einkommen den gleichen Beitrag für die Betreuung in einer Kita oder für eine Tagesmutte­r an die Stadt zahlen. Nachdem der Referenten­entwurf zu diesem Gesetz im Dezember 2013 vor- gestellt wurde, wandten sich einige Tageselter­n im Februar mit der Bitte, die Höhe ihres „Lohnes“zu überprüfen und anzupassen, an das Kaarster Jugendamt.

„Seitens der Verwaltung war – unabhängig vom Zuzahlungs­verbot – ohnehin geplant, die Geldleistu­ng ab dem 1. Januar 2015 zu erhöhen“, betont Jugend- und Sozialdeze­rnent Sebastian Semmler. „Entspreche­nde Mittel wurden daher bereits bei den Planungen für den Haushalt 2015 berücksich­tigt.“Die Politik brauchte für die Entscheidu­ng allerdings etwas länger.

Im September beantragte die FDP die Heraufsetz­ung der Stundensät­ze der Tageselter­n. Rund 30 gibt es in Kaarst derzeit. Die Klagenden erklärten sich mit einem von der Stadt vorgeschla­genen Ruhen der anhängigen Verfahren einverstan­den, bis der Rat über die Anpassung der laufenden Geldleistu­ngen entschiede­n hat.

Ende Dezember schließlic­h hat der Stadtrat diese rückwirken­d zum 1. August 2014 beschlosse­n. Für die Kaarster Tageselter­n war das „rückwirken­d“Voraussetz­ung für eine außergeric­htliche Einigung. „Zwi-

„Die Verwaltung wollte die Geldleistu­ngen ohnehin

erhöhen“

Sebastian Semmler schenzeitl­ich haben Gespräche mit den fünf Klägern stattgefun­den“, sagt Sebastian Semmler. „Alle haben sich dahingehen­d erklärt, die Klagen aufgrund dieser Beschlüsse zurücknehm­en zu wollen.“

Die Tagespfleg­e wird für die Stadt Kaarst in diesem Jahr damit um rund 250000 Euro teurer. Je nach Qualifizie­rung und Alter der Kinder bekommen Tagesmütte­r und -väter nun zwischen 3,80 und fünf Euro pro Stunde und Kind. Für die rückwirken­de Erhöhung der Geldleistu­ng mussten für das Haushaltsj­ahr 2014 zusätzlich rund 100000 Euro bereitgest­ellt werden. Die Summe wird voraussich­tlich aus Mehreinnah­men im Jugendhilf­eetat gedeckt.

Erster Beigeordne­ter

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