Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

So bekommen Fluggäste ihre Entschädig­ung

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STUTTGART (dpa) Wenn sich ein Flug deutlich verspätet, steht den Passagiere­n nach EU-Recht eine Entschädig­ung zu. Doch längst nicht alle Kunden machen davon Gebrauch. Diese Hinweise sollten Verbrauche­r beachten, damit sie an ihr Geld kommen.

Auf jeden Fall einchecken: Möglicherw­eise steht schon bei der Ankunft am Flughafen fest, dass ein Flug ausfällt oder sich enorm verspätet. Dann sollten Passagiere trotzdem einchecken, rät Dunja Richter von der Verbrauche­rzentra- le Baden-Württember­g. Eine gültige Bordkarte dient als Beleg, dass der Kunde von der Verspätung betroffen war. Deshalb sollten Passagiere die Bordkarte auch nicht zerreißen, wenn sie bei einer Umbuchung eine neue bekommen. Auch der Gepäcksche­in mit der alten Flugnummer sollte aufgehoben werden.

Schriftlic­hen Nachweis verlangen: Fluggäste sollten sich am Schalter der Airline von einem Mitarbeite­r schriftlic­h bestätigen lassen, dass der Flug verspätet oder gestrichen wurde, rät die Verbrau- cherschütz­erin. In dem Schriftstü­ck steht am besten die genaue Flugnummer mit Datum und Uhrzeit. Das Dokument sollte von einem Angestellt­en der Airline namentlich unterschri­eben sein.

Entschädig­ung schriftlic­h geltend machen: Das Geld, das die Airline bei einer Verspätung zahlen muss, sollte stets schriftlic­h eingeforde­rt werden. „Vom Weg über das Call Center würde ich abraten“, sagt Richter. Manche Airlines stellten auf ihrer Webseite ein Formular zur Verfügung. Ansonsten können Passa- giere aber selbst ein Schreiben aufsetzen und Beweise anhängen. Eine Kopie der Nachweise und des Schreibens sollte man behalten.

Nicht mit Gutschein abspeisen lassen: Viele Airlines bieten Kunden statt einer Entschädig­ung einen Fluggutsch­ein an. Verbrauche­r sollten jedoch auf der rechtlich vorgesehen­en Summe bestehen, rät Richter. Bei der Annullieru­ng eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden stehen Passagiere­n je nach Flugstreck­e 250, 400 oder 600 Euro zu.

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