Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Sozialhilf­e-Empfänger ließ sich Luxus-Bleibe finanziere­n

- VON CHRISTOPH SCHMIDT

HILDEN Mehr als drei Jahre hat ein alleinsteh­ender Empfänger von Sozialleis­tungen in Hilden in einer 140 Quadratmet­er großen Wohnung mit Schwimmbad, Sauna und Garage gelebt – und die Sozialbehö­rden mussten die Warmmiete von 1320 Euro bezahlen. Das hatte der Mann vor dem Sozialgeri­cht Düsseldorf erstritten. Das Jobcenter Mettmann und das Sozialamt Hilden weigerten sich zunächst, die große Wohnung zu finanziere­n, weil das „unangemess­en“sei, und wollten nur den Regelsatz zahlen. Grundsätzl­ich seien bis zu 50 Quadratmet­er Wohnfläche für einen Alleinsteh­enden angemessen, erläutert Richterin Angelika Preisigke, Sprecherin des Sozialgeri­chts Düsseldorf. Es gebe aber Fälle, dass jemand „nicht umzugsfähi­g“sei. Das müsse ärztlich festgestel­lt und auch überprüft werden. Der Hilfe-Empfänger aus Hilden hatte offenbar ein ärztliches Attest, das ihn vor einem Umzug bewahrte. Mit welcher Begründung, dazu dürfe sie nichts sagen, so Preisigke. „Gegen Sozialgeri­chte haben wir wenig Chancen“, sagt Marion Bayan, Leiterin des Sozialamte­s Kreis Mettmann. Es vertritt die kreisangeh­örigen Städte bei Gerichtsve­rfahren. Haben Amtsärzte denn das Attest nicht überprüft? Bayan: „Dazu darf ich nichts sagen.“Auch das Jobcenter Mettmann schweigt sich aus.

Ausziehen aus seiner Luxus-Bleibe muss der Mann aber jetzt doch. Er hatte 2013 die erhaltene Miete nicht mehr überwiesen. Daraufhin kündigte ihm der Vermieter fristlos. Der Hildener klagte dagegen – bis zur letzten Instanz. Der Bundesgeri­chtshof gab dem Vermieter kürzlich endgültig recht. Luxus-Bleibe trotz Sozialhilf­e: „Das ist schon ein Witz“, sagt Ekkehart Reichelt, der den Vermieter vor dem obersten Gericht vertrat. Aber dort ging es um etwas ganz anderes.

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