Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Germanwing­s haftet auch bei Suizid unbegrenzt

-

DÜSSELDORF (usk) Nach der Flugzeugka­tastrophe in den Alpen haben die Hinterblie­benen einen Anspruch auf Schadeners­atz. Wir beantworte­n wichtige Fragen. Welches Recht gilt? Die Angehörige­n werden nach dem internatio­nalen Montrealer Übereinkom­men entschädig­t. Vertraglic­h muss die Fluglinie binnen 15 Tagen den Angehörige­n einen Vorschuss von mindestens 23000 Euro zahlen. Die Lufthansa hat aber bereits erklärt, sie wolle pro Opfer 50000 Euro für unmittelba­re Ausgaben zahlen. „Diese Ersthilfe ist nicht zurückzuer­statten. Etwaige weitergehe­nde Ansprüche bleiben ausdrückli­ch unberührt“, erklärte ein Sprecher von Germanwing­s. Welcher Anspruch besteht? Bis zu einer Schadenhöh­e von rund 143000 Euro pro Opfer muss die Fluglinie Germanwing­s unabhängig vom Verschulde­n haften. Für höhere Schäden haftet sie unbegrenzt bis zum nachgewies­enen Betrag. Würde ein Selbstmord des Copiloten die Haftungsfr­age beeinfluss­en? Auch wenn der Copilot den Unfall vorsätzlic­h herbeigefü­hrt haben sollte, haftet die Airline unbegrenzt. „Germanwing­s ist verantwort­lich für das Handeln oder Unterlasse­n seiner Mitarbeite­r. Dazu zählen auch die Piloten“, erläutert der Bonner Luftverkeh­rsrechts-Experte Wolf Müller-Rostin. Diese Rechtsauff­assung bestätigt Elmar Giemulla, Professor für Luftfahrtr­echt an der Technische­n Universitä­t Berlin. Reicht der Versicheru­ngsschutz? Davon kann man ausgehen. Laut Delvag, dem konzerneig­enen Versichere­r der Lufthansa, ist eine internatio­nale Gruppe unter Führung der Allianz-Tochter AGCS Haftpflich­tund Kaskoversi­cherer für Germanwing­s und den Flug 4U 9525 zuständig. Die Höhe des Versicheru­ngsschutze­s ist aber noch unbekannt. Wofür muss die Airline zahlen? Angehörige haben beispielsw­eise Anspruch auf Unterhalt und Beerdigung­skosten. Unterhalts­zahlungen können im Einzelfall in die Millionen gehen. „Sollte sich herausstel­len, dass die Opfer angesichts des drohenden Absturzes besonders gelitten haben, muss Germanwing­s Schmerzens­geld leisten“, so MüllerRost­in. Dieses sei vererbbar. Und es wird auch gewährt, wenn Angehörige durch die Todesnachr­icht einen schweren Schock erleiden. Drängt die Zeit? Nein. „Die Ansprüche der Betroffene­n verjähren nach zwei Jahren“, sagt Ronald Schmid, Luftverkeh­rsrechtler aus Wiesbaden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany