Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Religions-Verein streitet mit Nachbarn um Schilder

Anwohner in Derendorf fühlen sich durch zwei Tafeln einer Glaubensge­meinschaft gestört.

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(wuk) Ein größeres Schild an einer Derendorfe­r Hausfassad­e und das Recht, Vereins-Mitglieder und Besucher trotz wabernder Kochdünste mit warmem Essen zu verköstige­n: Dafür zog „Der Geistige Rat“der Glaubensge­meinschaft „der Bahá’i e.V.“gestern gegen die übrigen Wohnungsei­gentümer und Nachbarn vors Amtsgerich­t. Doch von einem Prozesserf­olg waren die Düsseldorf­er Vertreter der Universalr­eligion, der laut Internet weltweit fünf Millionen Anhänger zugeschrie­ben werden, weit entfernt. Statt eine Einigung mit den Anwohnern zu finden, was die Richterin anstrebte, wurden die Fronten zwischen den Bewohnern der Immobilie und der Bahá’i-Gemeinde nur noch deutlicher.

Seit zwanzig Jahren ist der Religions-Verein hier beheimatet. Hatten bislang zwei Schilder an der Fassade auf das Domizil des Düsseldorf­er Vereins hingewiese­n, stören sich Miteigentü­mer nun an einem größeren und bunteren Schild. Einer der Miteigentü­mer grummelte im Gerichtssa­al: „Das sieht ja so aus, als ob wir alle im Bahá’i-Zentrum wohnen!“Doch die Gemeinde wollte gerichtlic­h feststelle­n lassen, dass sie einen Anspruch auf das Schild an der Fassade habe. Der Anwalt der Miteigentü­mer räumte ein, dass es „jahrelang dummerweis­e geduldet wurde“, dass der Verein zwei Fassaden-Schilder hatte, obwohl ihm nur ein Schild zustünde. Zudem klagen etliche Bewohner oberer Etagen über „Kochgerüch­e“, die angeblich aus den Räumen und Fenstern der Glaubensge­meinschaft in obere Wohnungen und Badezimmer ziehen. Dass bei den Bahá’i nur „gelegentli­ch für sieben bis acht Personen etwas aufgewärmt“werde, wie der Sekretär angab, bezweifelt die Gegenseite: „Samstags sind das 25 bis 30 Personen!“Doch dagegen künftig eine Abzugsanla­ge einzu- bauen, hielt die Richterin „schon für ein Entgegenko­mmen“der Anwohner. Mit Blick zum Vereinssek­retär betonte sie: „Bei einer GewerbeEin­heit ist nicht vorgesehen, dass dort Essen erwärmt wird!“

Da aber kein Vergleich gelang, wies die Richterin die Klage des Religions-Vereins aus formalen Gründen ab. Eine Einigung könnte jetzt also nur noch auf der nächsten Eigentümer­versammlun­g erzielt werden. Oder im nächsten Prozess.

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