Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Was Verbraucher wissen müssen
Sturmschäden an Häusern oder Autos sind in der Regel versichert. In solchen Fällen greifen Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Ersetzt werden Schäden ab Windgeschwindigkeiten von 62 km/h. Bahn-Kunden bekommen einen Teil ihres Geldes zurück, wenn sich ein Zug deutlich verspätet oder ausfällt. Denn auch bei höherer Gewalt gibt es eine Entschädigung, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. So gibt es bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises zurück. Da es eine Unwetterwarnung gab, werden Hotelkosten nicht übernommen. Flugverspätung Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Verspätung nach EU-Fluggastrechteverordnung besteht bei Sturm nicht. Denn ein Unwetter gilt als höhere Gewalt.