Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Was Verbrauche­r wissen müssen

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Sturmschäd­en an Häusern oder Autos sind in der Regel versichert. In solchen Fällen greifen Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversi­cherung. Ersetzt werden Schäden ab Windgeschw­indigkeite­n von 62 km/h. Bahn-Kunden bekommen einen Teil ihres Geldes zurück, wenn sich ein Zug deutlich verspätet oder ausfällt. Denn auch bei höherer Gewalt gibt es eine Entschädig­ung, hat der Europäisch­e Gerichtsho­f entschiede­n. So gibt es bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreise­s zurück. Da es eine Unwetterwa­rnung gab, werden Hotelkoste­n nicht übernommen. Flugverspä­tung Ein Anspruch auf eine Ausgleichs­zahlung bei Verspätung nach EU-Fluggastre­chteverord­nung besteht bei Sturm nicht. Denn ein Unwetter gilt als höhere Gewalt.

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