Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Fünf Tipps zum Steuernsparen
Wer beim Finanzamt rechtzeitig legale Steuervorteile geltend macht, kann kräftig sparen. Die investierte Zeit ist eine gute Geldanlage.
DÜSSELDORF Dieses Jahr bringt einige Neuerungen im Steuerrecht, die Anleger kennen sollten. Zwar lässt sich nicht in jedem Fall dadurch Geld sparen – aber zumindest Zeit. Abgeltungssteuer Das gilt etwa durch Änderungen bei Abgeltungsteuer und Kirchensteuer: Auf Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinne wird bei Kirchenmitgliedern auch Kirchensteuer fällig. Seit diesem Jahr greift ein automatisiertes Verfahren: Banken mit Sitz in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, automatisch auch die Religionszugehörigkeit beim Finanzamt und/oder Kunden abzufragen und die Kirchensteuer direkt an den Fiskus abzuführen, der es dann an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiterleitet. Energieeffizienz Kräftig sparen sollen umweltbewusste Eigenheimbesitzer durch den Steuerbonus für energieeffiziente Umbauten. Im- mobilienbesitzer, die Haus oder Wohnung klimagerecht dämmen und sanieren, sollen Steuervorteile bekommen. Noch blockiert die CSU das Paket wegen des Handwerkerbonus, der im Gegenzug gekürzt werden soll. Kommt die neue Regel aber, dann können mindestens zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden. Die konkreten Regeln sind noch Verhandlungssache zwischen Bund und Ländern. Grunderwerbsteuer In NordrheinWestfalen beträgt seit Januar die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent. Da kostet der Erwerb einer Immobilie leicht mehrere Tausend Euro zusätzlich. Die Belastung lässt sich teils vermeiden:
– Die Steuer wird in der Regel per Vertragsklausel allein auf den Käufer abgewälzt. Eine Kostenbeteiligung des Vorbesitzers im Vertrag oder ein niedrigerer Kaufpreis können sparen helfen.
- Der Käufer einer Eigentumswohnung vergütet dem Alteigentümer im Regelfall auch dessen Anteil an der angesparten Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft. Diese Zahlungen unterliegen aber nicht der Grunderwerbsteuer. Lassen Sie diese darum einzeln ausweisen.
- Wer eine Immobilie mit hochwertigem Inventar erwirbt, sollte auch den anteiligen Kaufpreis für die Möbel im Kaufvertrag ausweisen. Denn hochwertige Wirtschaftsgüter, die nicht Gebäudebestandteile sind, unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Vorsorge Steuern sparen mit Langzeiteffekt ist bei der Altersvorsorge möglich: Auszahlungen aus einem Riester-Rentenvertrag zählen zu den sonstigen Einkünften und müssen später bis zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Diese volle Steuerpflicht für Riester-Renten gilt aber nur für Renten, die vollständig aus durch Zulagen und Steuervorteile gefördertem Kapital gezahlt wer- den. Doch manche Sparer zahlen in der Ansparphase mehr in einen Riester-Vertrag ein, als nötig ist, um alle Zulagen und Steuervorteile zu bekommen. Wird aus diesem nicht staatlich geförderten Anteil an den Riester-Beiträgen eine Rente gezahlt, so ist dafür nur der Ertragsanteil zu versteuern.
Bei der Rürup-Rente gilt das gleiche Besteuerungsprinzip wie bei der gesetzlichen Altersrente: 2015 erstmals ausgezahlte Renten sind mit 70 Prozent steuerpflichtig, der andere Teil wird als Freibetrag dauerhaft festgeschrieben. Je nach Vorsorgemodell und Versichertenstatus kann einem Rentner also von seiner Brutto-Rente ein stark abweichendes Netto übrig bleiben. Bei der privaten Rentenversicherung hat der Versicherte nämlich in der Regel die Wahl zwischen Kapitalund Rentenauszahlung. Wird die Kapitalauszahlung bevorzugt, so ist der erzielte Gewinn nur zur Hälfte steuerpflichtig. Die Voraussetzung dafür: Der Vertrag ist wenigstens zwölf Jahre lang gelaufen, und der Versicherte ist mindestens 62 Jahre alt. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen der Summe aller eingezahlten Beiträge und der späteren Kapitalauszahlung. Lebensversicherung Kommt eine Versicherungspolice zur Auszahlung, fällt mitunter Erbschaftsteuer an. Das ist bei verheirateten Paaren oder Kindern häufig nicht problematisch, da sehr hohe Freibeträge gelten. Grundsätzlich ist aber die Erbschaftsteuer durch einen legalen Trick vermeidbar: Wer das Geld im Todesfall erhalten soll, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen und seinen Partner versichern. „In diesem Fall zahlt er für seine eigene Absicherung im Todesfall seines Partners, und die Erbschaftsteuer entfällt“, sagt Erika Wacher, Steuerberaterin aus München.