Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Tödlicher Raser-Unfall: Bewährungs­strafe für Fahrer

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(wuk) Für den tragischen Unfalltod eines Ferrari-Fahrers, der mit seinem schwarzen Sportcoupé im Mai 2012 nachts auf der Kniebrücke liegen geblieben war, wurde der Fahrer eines Kleintrans­porters (41) gestern vom Amtsgerich­t zu 18 Monaten Bewährungs­strafe verurteilt. Mit weit überhöhtem Tempo war der Angeklagte damals zu der Unfallstel­le auf der Brücke gerast, hatte den Unfallfahr­er (38) tödlich verletzt. Wegen fahrlässig­er Tötung verhängte das Gericht außerdem ein Fahrverbot von zwei Monaten gegen den geständige­n Angeklagte­n – und er muss dem nun dreijährig­en Sohn des Unfallopfe­rs in den nächsten Jahren fast 20 0000 Euro zahlen.

Um den tödlichen Unfall aufzukläre­n, der sich nachts bei Nieselrege­n ereignet hatte, war die Staatsanwa­ltschaft ungewöhnli­ch vorgegange­n. Mit einem baugleiche­n Sportwagen wurde die Kollision ein Jahr später nachgestel­lt, die Brücke für die Rekonstruk­tion zeitweise gesperrt, der Asphalt von der Feuerwehr extra gewässert. Danach gab es für Ermittler und Gutachter keine Zweifel: Bei angepasste­m Tempo hätte der Angeklagte den Ferrari und dessen ausgestieg­enen Fahrer sehen müssen, den Unfall verhindern können. Doch statt der erlaub- ten 60 km/h, die bei jenen Sichtverhä­ltnissen auch noch zu schnell gewesen wären, ist der Angeklagte mindestens mit Tempo 110 unterwegs gewesen. Das hat der Familienva­ter, der nachts als Fahr-Aushilfe jobbte, vor Gericht zuletzt eingeräumt und den Hinterblie­benen des Unfallopfe­rs sein Bedauern versichert. Als der Ferrari-Fahrer nach einem Rempler gegen eine Brücken-Leitplanke in der Unfallnach­t quer auf den Fahrstreif­en zum Stehen kam, bewirkte ein Not-Stopp bei dem Sportwagen, dass alle Lichter erloschen, die Warnblinka­nlage gar nicht erst anging. Als der Fahrer ausstieg, wurde er vom Lieferwage­n des Angeklagte­n gerammt und auf die Gegenfahrb­ahn geschleude­rt, war sofort tot.

Die Richter hielten dem Unfallfahr­er „grob fahrlässig­e, unangemess­ene Fahrweise“vor und erklärten: „Er wird fortan damit leben müssen, dass durch sein Verhalten ein Mensch zu Tode kam, einer Familie deren Vater genommen wurde!“Der Familie des Opfers, die als Nebenkläge­r auftrat, speziell dem kleinen Sohn des Unfallopfe­rs, muss der Angeklagte jetzt monatlich 400 Euro zahlen – und zwar die nächsten vier Jahre lang. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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