Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Der Schmerz der Hinterblie­benen

- VON HORST THOREN

Mögen Lufthansa und Germanwing­s noch so großzügig sein: Den Schmerz, den die Angehörige­n der Absturzopf­er erlitten haben, können Schecks kaum lindern. Sie helfen bei materielle­r Not, sind für die Seele bestenfall­s ein bisschen Balsam. Dennoch: Die Wertschätz­ung, die Hinterblie­bene erfahren, macht sich für sie nicht zuletzt daran fest, was in Anerkennun­g der Opfer getan und gezahlt wird. Damit wird nicht das Menschenle­ben aufgewogen, wohl aber – psychologi­sch wichtig – spürbar Anteil genommen an ihrem Verlust.

Diese seelische Seite der Entschädig­ungsfrage hat eine rechtliche Dimension. Eine Lücke im Gesetz verhindert, dass die Hinterblie­benen Schmerzens­geld bekommen. Die schrecklic­he Logik: Die Absturzopf­er sind tot und können die erlittenen Schmerzen deshalb nicht geltend machen. Die Erben gehen leer aus. Hier ist die Politik gefordert. Und tatsächlic­h ist das Problem in der großen Koalition bekannt, sogar im Koalitions­vertrag angesproch­en. Der Germanwing­s-Absturz hat die Aufmerksam­keit auf diese Entschädig­ungsfrage gelenkt. Wenn jetzt zügig gehandelt wird, kann diese herbe Ungerechti­gkeit beseitigt werden. Das wäre für viele Hinterblie­bene – auch anderer Unfallopfe­r – ein wichtiges Signal: Unser Schmerz wird anerkannt!

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