Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Eizellenspenden sind in Deutschland verboten
Gesetz Das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1991 verbietet die Methode der Eizellenspende und stellt auch das Unterstützen einer Eizellenspende unter Strafe. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 in letzter Instanz bestätigt hat, dass Staaten Eizellenspende national verbieten dürfen, wird es in absehbarer Zeit keine Änderung in der deutschen Gesetzeslage geben. Leihmutterschaft Der Gedanke hinter dem Gesetz war vor allem zu verhindern, dass ein Kind gewissermaßen zwei biologische Mütter hat: die Spenderin der Eizelle und die Frau, die das Kind austrägt. Damit ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Zuschüsse Gesetzliche Krankenkassen dürfen Frauen über 40 keine Zuschüsse für eine künstliche Befruchtung zahlen. Das hat das Bundessozialgericht bestätigt. Und auch bei jüngeren Frauen übernehmen sie nur bis zu 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Versuchen. Historie Noch in den 60er Jahren bekamen die meisten Frauen mit 23 Jahren ihr erstes Kind. In den 70er Jahren, nach der Einführung der Anti-Baby-Pille, waren Erstgebärende durchschnittlich 25 Jahre alt. Heute beginnt für Frauen die richtige Zeit zum Kinderkriegen häufig erst mit 30 – und hört auch mit 40 noch lange nicht auf. Im Allgemeinen gilt man mit 35 als Spätgebärende. Dann bezahlen die Krankenkassen Untersuchungen über die übliche Schwangerschaftsvorsorge hinaus.