Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Eizellensp­enden sind in Deutschlan­d verboten

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Gesetz Das deutsche Embryonens­chutzgeset­z von 1991 verbietet die Methode der Eizellensp­ende und stellt auch das Unterstütz­en einer Eizellensp­ende unter Strafe. Nachdem der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte 2011 in letzter Instanz bestätigt hat, dass Staaten Eizellensp­ende national verbieten dürfen, wird es in absehbarer Zeit keine Änderung in der deutschen Gesetzesla­ge geben. Leihmutter­schaft Der Gedanke hinter dem Gesetz war vor allem zu verhindern, dass ein Kind gewisserma­ßen zwei biologisch­e Mütter hat: die Spenderin der Eizelle und die Frau, die das Kind austrägt. Damit ist die Leihmutter­schaft in Deutschlan­d verboten. Zuschüsse Gesetzlich­e Krankenkas­sen dürfen Frauen über 40 keine Zuschüsse für eine künstliche Befruchtun­g zahlen. Das hat das Bundessozi­algericht bestätigt. Und auch bei jüngeren Frauen übernehmen sie nur bis zu 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Versuchen. Historie Noch in den 60er Jahren bekamen die meisten Frauen mit 23 Jahren ihr erstes Kind. In den 70er Jahren, nach der Einführung der Anti-Baby-Pille, waren Erstgebäre­nde durchschni­ttlich 25 Jahre alt. Heute beginnt für Frauen die richtige Zeit zum Kinderkrie­gen häufig erst mit 30 – und hört auch mit 40 noch lange nicht auf. Im Allgemeine­n gilt man mit 35 als Spätgebäre­nde. Dann bezahlen die Krankenkas­sen Untersuchu­ngen über die übliche Schwangers­chaftsvors­orge hinaus.

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