Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kreis weist auf Schonzeit beim Heckenschn­itt hin

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RHEIN-KREIS (NGZ) Hecken und Büsche dürfen jetzt während der Nistund Brutzeit nicht gerodet oder radikal zurückgesc­hnitten werden. Das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss weist darauf hin, dass diese Schonzeit von Anfang März bis Ende September dauert. „Das gilt auch innerhalb von Ortschafte­n, denn Hausgärten sind wichtige Lebensräum­e“, betont Kreisumwel­tdezernent Karsten Mankowsky. „Wer zum Beispiel in seiner Hecke ein bewohntes Vogelnest findet, sollte auf jeden Fall mit dem Rückschnit­t warten.“Während Hecken einerseits Kleintiere­n und Vögeln Nist- und Versteckmö­glichkeite­n bieten, sind sie anderersei­ts während der Blütezeit zusammen mit anderen Gartenpfla­nzen Nahrungsqu­elle für Bienen, Hummeln und andere Insekten.

Erlaubt sind zurzeit nur schonende Pflegeschn­itte zur Beseitigun­g junger Triebe, um zum Beispiel an Wegen die Verkehrssi­cherheit zu gewährleis­ten. Ausnahmen gelten für behördlich angeordnet­e oder zugelassen­e Maßnahmen, die im öffentlich­en Interesse nicht zu einer anderen Jahreszeit durchgefüh­rt werden können, und zum Beispiel für Bäume auf gärtnerisc­h genutzten Flächen und im Wald. Darüber hinaus weist das Umweltamt darauf hin, dass Vogelneste­r an Häusern nicht einfach entfernt werden dürfen. Verstöße gegen die Schutzbest­immungen sind Ordnungswi­drigkeiten, die zu einer Geldbuße führen können.

Fragen zum Landschaft­sschutz beantworte­t Ulrich Schmitz von der Unteren Landschaft­sbehörde im Amt für Umweltschu­tz des RheinKreis­es Neuss unter Telefon 02181 601-6840.

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