Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Tariftreue-Gesetz: Mindestloh­n wie im Bund

- VON DETLEV HÜWEL

DÜSSELDORF SPD und Grüne haben sich darauf verständig­t, das umstritten­e Tariftreue- und Vergabeges­etz an entscheide­nden Stellen zu ändern. Zu den soeben beschlosse­nen Eckpunkten, die unserer Zeitung vorliegen, gehört auch die Angleichun­g des vergabespe­zifischen Mindestloh­ns an den bundesweit geltenden Mindestloh­n. Nach dem NRW-Tariftreue- und -Vergabeges­etz muss derjenige, der sich um Aufträge von Land oder Kommunen bemüht, einem Mindestloh­n von 8,85 Euro pro Stunde zustimmen – das sind 35 Cent über dem Mindestloh­n des Bundes. Gemäß der Neuregelun­g soll die Angleichun­g bis Ende 2017 vollzogen sein. Ab dann soll es kein Nebeneinan­der von unterschie­dlich hohen Mindestlöh­nen mehr geben.

Beide Regierungs­fraktionen wollen zudem das Bestbieter­prinzip einführen. Das bedeutet, dass bei Bewerbunge­n um öffentlich­e Auf- träge künftig nur noch das Unternehme­n, das den Zuschlag erhält, die Einhaltung aller Vorgaben nachweisen muss. „Das würde alle übrigen Bieter von den bürokratis­chen Vorgaben entlasten“, heißt es in dem Eckpunkte-Papier, das jetzt der Clearingst­elle Mittelstan­d zur Stellungna­hme zugeleitet worden ist. Außerdem würden die Vergabeste­llen entlastet, da der Prüfungsau­fwand entspreche­nd kleiner wäre.

Im Zuge der Novellieru­ng soll das Gesetz mitsamt den Vordrucken und Formularen verständli­cher formuliert werden. Zudem soll verstärkt kontrollie­rt werden, ob die gesetzlich­en Vorgaben auch eingehalte­n werden.

Nicht nur die Wirtschaft hat Kritik an dem Gesetz in der bestehende­n Form geübt und es als „Wettbewerb­Verhinderu­ngsgesetz“bezeichnet. Auch die kommunalen Spitzenver­bände haben den Mehraufwan­d angeprange­rt, der den Vergabeste­llen durch die bürokratis­chen Hürden entstanden sei.

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