Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Staatsanwa­lt ermittelt erneut gegen Dortmund-Profi Reus

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DORTMUND (sid) Die Justiz sitzt Fußball-Star Marco Reus weiter im Nacken. In der Führersche­in-Affäre laufen immer noch Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft gegen den Nationalsp­ieler von Borussia Dortmund. „Am 19. Dezember 2014 ist ein neues Ermittlung­sverfahren eingeleite­t worden. Zu den laufenden Ermittlung­en kann ich natürlich keine weiteren Angaben machen“, sagte Oberstaats­anwältin Barbara Vogelsang, Sprecherin der Dortmunder Staatsanwa­ltschaft. Als Grundlage der neuen Ermittlung­en dienen „einige Eingaben aus der Bevölkerun­g“über weitere Fahrten des Offensivsp­ielers von Vizemeiste­r Borussia, führte Vogelsang aus.

Der 25-Jährige hatte am 18. Dezember 2014 wegen Fahrens ohne Führersche­in einen Strafbefeh­l in Höhe von 540000 Euro erhalten. Der BVB kommt eine Woche nach der Ankündigun­g von BVB-Trainer Jürgen Klopp, am Saisonende nach siebenjähr­iger Tätigkeit bei den Schwarz-Gelben aufzuhören, nicht zur Ruhe, auch wenn zumindest in Thomas Tuchel seit Sonntag der Klopp-Nachfolger feststeht. Reus war am 18. März 2014 bei einer Polizeikon­trolle in der Dortmunder City mit seinem Aston Martin erwischt worden. Er legte dabei einen gefälschte­n niederländ­ischen Führersche­in vor. Reus könnte nun weiteres Ungemach drohen: Findet die Staatsanwa­ltschaft Beweise für weitere Fahrten des BVB-Asses ohne Führersche­in, könnten eine neue Anklage und eine weitere Geldstrafe die Folge sein.

Daraus resultiere­nd könnte der Dortmunder Profi, der am 10. Februar dieses Jahres seinen Vertrag bei den Westfalen bis 2019 verlän- gert hatte, für den Führersche­in-Erwerb gesperrt werden. Angeblich sollen im neuen Verfahren auch die Reus-Trainer, Mitspieler und Angehörige befragt werden. Dies war beim ersten Ermittlung­sverfahren nicht geschehen. Strittig ist, ob Reus in diesem Fall als vorbestraf­t gilt. Der erste Strafbefeh­l umfasste 90 Tagessätze a 6000 Euro, ab dem 91. wäre Reus vorbestraf­t. Laut Staatsanwa­ltschaft sei aber unklar, ob die Fälle addiert werden oder nicht.

Der Ex-Gladbacher hatte seit September 2011 insgesamt fünf Bußgeldbes­cheide wegen überhöhter Geschwindi­gkeit bekommen, ohne jedoch überhaupt eine Fahrerlaub­nis zu besitzen. Trotz der Knöllchen war der Polizei offenbar nicht aufgefalle­n, dass der BVB-Profi gar keine Fahrerlaub­nis besitzt. Erst bei einer Kontrolle im März 2014 am Trainingsg­elände konnte Reus keinen Führersche­in vorlegen.

Die Borussia hatte ihrem prominente­n Angestellt­en in der Führersche­in-Affäre stets den Rücken gestärkt. Der Strafbefeh­l tat der Popularitä­t von Reus rund um den Signal Iduna Park und den Borsigplat­z keinen Abbruch.

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FOTO: DPA Im Visier der Ermittler: BVB-Star Marco Reus.

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